Alleinerziehenden Freibetrag

  • Hallöle,

    könnte mir bitte jemand kurz weiterhelfen?

    Ich suche verzweifelt den aktuellen Freibetrag für Alleinerziehende, bei PKH Überprüfung wird der gerade geltend gemacht...

    Dankeschön!

  • :gruebel:
    386 € für die Partei und 270 € für jede unterhaltsberechtigte Person.
    Ich wüsste nicht, dass es wegen Alleinerziehung (anders als bei der Bemessung der Sozialhilfe) einen zusätzlichen Freibetrag gibt. :nixweiss:

  • :gruebel:
    386 € für die Partei und 270 € für jede unterhaltsberechtigte Person.
    Ich wüsste nicht, dass es wegen Alleinerziehung (anders als bei der Bemessung der Sozialhilfe) einen zusätzlichen Freibetrag gibt. :nixweiss:



    Das ist der allgemeine Freibetrag. Darüber gibt es Mehrbedarfsbeträge gem. § 30 SBG XII.
    Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 115, Rd.-Nr. 39; dort stehen auch weitere Mehrbedarfsbeträge wie z.B. für Schwangere, Behinderte etc.

  • Anschlussfrage @ Grisu: Berücksichtigst du diese Mehrbedarfsbeträge "von Amts wegen" oder nur wenn sie ausdrücklich geltend gemacht werden?

  • Ansonsten kann ich natürlich nur berücksichtigen, was ich weiß.



    :) Das ist mir schon klar. Bei Kindern sehe ich das ja im Vordruck unter D. Deshalb meine Frage. Ob jemand schwerbehindert ist kann ich ja, wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist, aber nicht wissen. Ich habe bisher immer nur besondere Belastungen geprüft, wenn sie unter J auch geltend gemacht wurden. Hmm, das muss ich wohl mal überdenken :gruebel:.

  • Ansonsten kann ich natürlich nur berücksichtigen, was ich weiß.



    :) Das ist mir schon klar. Bei Kindern sehe ich das ja im Vordruck unter D. Deshalb meine Frage. Ob jemand schwerbehindert ist kann ich ja, wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist, aber nicht wissen. Ich habe bisher immer nur besondere Belastungen geprüft, wenn sie unter J auch geltend gemacht wurden. Hmm, das muss ich wohl mal überdenken :gruebel:.



    So mache ich das im Grunde auch. Wenn ich sehe, dass jemand alleinerziehend ist, schaue ich mir die "eingetragenen" Kinder an. Bei anderen Belastungen, nur bei Geltendmachung. Teilweise wird auch der Behindertenausweis kommentarlos rankopiert, das reicht mir.

  • O.k., da werde ich künftig wohl etwas gewissenhafter auf mögliche Mehrbedarfsbelastungen schauen. Vielen Dank für die Anwort.

  • Tja und der übereifrige jojo forscht in diesen Fällen auch nach, ob es Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschusszahlungen gibt, oder gar der andere Elternteil in der gemeinsamen Wohnung lebt. :teufel:

  • Daaaaaaaaaaaakeschön. Ich weiß doch, dass ich mich auf euch verlassen kann.

    Muss ehrlich sagen, ist jetzt das zweite mal, dass dieser geltend gemacht wird. Von Amts wegen wird er hier bei uns nicht berücksichtigt. Der Behindermehrbetrag schon eher - weil sonst müsste man ja die Mehrbelastung konkret ausrechnen, uns sooo viel Zeit hab ich auch selten.

    schöne Grüße und Feierabend

  • Tja und der übereifrige jojo forscht in diesen Fällen auch nach, ob es Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschusszahlungen gibt, oder gar der andere Elternteil in der gemeinsamen Wohnung lebt. :teufel:



    Aber du fragst das nicht alles extra nach? :eek: Hast du so viel Zeit? :gruebel:

    Bei begründetem Zweifel hake ich auch schon mal nach, aber sonst vertaue ich schon auf die Angaben, die von der Partei gemacht werden. Der Akteninhalt hilft da ja auch oft weiter. Im Hauptsacheverfahren werden oft Angaben gemacht, die auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Diese Angaben sind zumindest unwiderlegbar.

  • @Krabbe: Klar frage ich nach. Und ich glaube fast nix von dem, was da steht, insbesondere wenn die Angaben unschlüssig sind.

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