wer hat "Reichert"Dannecker, Handbuch Vereins- u. Verbandsrecht"...

  • .... in einer neueren Auflage??

    Hallo allerseits!

    Aus einem hier aktuell gegebenen Anlass würde ich gerne prüfen, ob auch neuere Auflagen des genannten Kommentars zur Thema Art der Einberufung einer Mitgliederversammlung noch Folgendes aussagen:

    In der 5. Auflage (eine neuere hab ich nicht :mad:), Rn. 833, S. 240 wird im unteren Drittel formuliert:

    "....auch ein Aushang an der für Bekanntmachungen an Mitglieder dienenden Stelle ist zulässig, sofern es sich um einen kleineren Verein handelt. Bei einem bundesweit tätigen Verband ist diese Einberufungsform unzulässig."

    Ist das auch in neuren Auflagen geblieben oder wurde von dieser Ansicht abgerückt?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

    Liebe Grüße,
    Stella

  • Hallo,

    ich habe die aktuelle Ausgabe: 11. Auflage.

    Hier findet sich unter der Rz. 1253 ff. die oben genannte Ansicht nicht.

    Die Prüfung, ob gegen die Anordnung in der Satzung verstoßen wurde, ist aber nicht die Sache des Registergerichts.
    In der Rz. 1259 findet sich der Hinweis, dass für die registerrechtliche Eintragung der entsprechende Vermerk über die ordnungsgemäße Einladung in Protokoll genügt.

    Sollte ein Mitglied des Vereins die Einladung zur Mitgliederversammlung beanstanden, so ist das durch ein Prozessgericht zu prüfen.
    Das sagt auch Stöber in seiner aktuellen Auflage so!

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