Gesamtstrafenbildung-keiner wills machen

  • Hallo Ihr Lieben!

    Ich bräuchte mal eine Meinung zu einer Zuständigkeitsproblematik bei Gesamtstrafenbildung.

    Fall

    1. Geldstrafe 70 Tagessätze
    2. Geldstrafe 90 Tagessätze
    3. Freiheitsstrafe 3 Monate

    (alles unterschiedliche StA´s)

    Aus den 3 Strafen wäre eine Gesamtstrafe möglich.

    Es wurde aber durch Beschluss (im Verfahren der Freiheitsstrafe) von einer umfangreichen Gesamtstrafe zur besseren Einwirkung auf den VU abgesehen. (1+2+3 = -)

    Es stellt sich die Frage bzw. eine große Diskussion ist aufgetreten. Wer bildet die Gesamtgeldstrafe???

    Das Verfahren mit der höchsten Geldstrafe (2.) oder das Verfahren mit der höchsten Einzelstrafe (3.) ???

    Man muss noch erwähnen, dass sich keiner zuständig fühlt.

    LG

  • 3 hat (hoffentlich rechtskräftig) entschieden und ist damit raus aus der Angelegenheit. Im Zweifel ist also 2 zuständig. Es kommt aber auf die höchste Einsatzstrafe an. Also zunächst prüfen, ob 1 und 2 nicht schon Gesamtstrafen sind.

  • Wenn 3 per Beschluss gesagt hat, dass keine GS zwischen 1+2+3 gebildet wird, dann tritt m.E. Zäsur ein. Es ist keine weitere GS aus 1+2 zu bilden. Feierabend!!!
    Andernfalls hätte zuständigerweise!!! 3 die Möglichkeit gehabt, aus 1+2 zu bilden, während 3 daneben bestehen bleibt. Dann hättest Du eine Gesamtverurteilung in 3 gehabt. Dies hat 3 offensichtlich aber nicht getan.
    Wenn`s nicht kaputt ist, versuch nicht, es zu reparieren... :)

  • Das hatte ich schon öfter.

    3 hätte benantragen sollen:
    1. Absehen von einer Gesamtfreiheitsstrafe und
    2. Bildung einer Gesamtgeldstrafe aus 1 und 2.

    Die Vollstreckung der (fremden) Strafen, obliegt dann 3.

    Hab gerade keine Zeit um nachzugucken, wo es steht.

  • 3 hat aber keine Gesamtgeldstrafe gebildet! Mit dem Beschluß von 3 ist m.E. eine Zäsur eingetreten, es ist davon auszugehen, daß keine Gesamtstrafe gebildet werden sollte.

    Damit ist Schluß, ich schließe mich der Meinung von Strafvollstrecker an.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

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