Hallo,
ich habe mal wieder eine Hammer-Akte. Bei mir wurde eine KG (Ltd. & Co. KG) gegründet, die jetzt ins Handelsregister eingetragen werden soll.
Die Beteiligten sind: als Kommanditist eine natürliche Person und als Komplementär eine Limited nach dem Recht der Isle of Man.
Die Limited hat ihren einzigen Sitz auf Isle of Man, also hat sie hier keinen Sitz oder auch keine Zweigniederlassung angemeldet. Laut Register ist die Ltd. auch auf Isle of Man aktiv. Die Eintragung ins dt. Register wäre sowieso nur rechtserklärend - also kein Problem, da sie rechtlich unabhängig ist.
Jetzt meine Fragen - bitte aus materieller Sicht!
1. Ist die KG rechtsfähig (zwar keine juristische Person, aber durch §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB rechtlich verselbstständigt), denn dazu müssen 2 Gesellschafter rechtsfähig sein. Sind sie es?
a. Der Komplementär - ist hier die Partei- und Rechtsfähigkeit gegeben? Isle of Man ist kein Mitgliedsstaat der EU!!! Welche gesetzliche Grundlage findet Anwendung?
b. Der Kommanditist ist es eine natürliche, volljährige Person also prozess- uns parteifähig - kein Problem (§§ 50 ZPO, 1 BGB).
2. Muss ich den Theorienstreit beachten?