Hallo!
Ich hatte diese Frage bereits im InsO-Bereich gestellt (in einem laufenden Thread), aber ich denke, hier gehört sie eher hin...
Hat jemand von Euch als sitzungspolizeiliche Maßnahme ein Ordnungsgeld verhängt? Wie habt Ihr das gemacht?
In § 178 GVG steht, dass zugleich mit dem verhängen des Ordnungsgelds die Anzahl der Tage Ordnungshaft anzuordnen sind, die vollstreckt werden sollen, falls das Ordnungsgeld nicht beitreibbar ist. § 4 RpflG verbietet aber die Androhung von Haft...
Grüße