Hallo allerseits,
Eine Aktiengesellschaft mit Grundstücken ist als Eigentümerin im GB eingetragen. Seit einigen Jahren ist INSO-Verfahren eröffnet und INSO-Vermerk an allen Grundstücken eingetragen.
Letzte Eintragung Im HRB : Die Gesellschaft ist durch die Eröffnung des INSO....... aufgelöst.
Der INSO-Verwalter gibt jetzt einige Grundstücke frei.
Der "alte Einzelvorstand" der AG verzichtet an diesen Grundstücken für die AG auf das Eigentum in not. begl. Form und beantragt diesen Verzicht einzutragen.
Am Ende des Beglaubigungsvermerks steht:
............ Auf Grund Einsicht.. in ..... bescheinige ich
a) die ....AG ist durch Eröffnung des INSO.... vom .... aufgelöst.
b) ...xy...ist als einziger Vorstand der AG im HR eingetragen und damit nach
§ 265 Abs. 1 HGB geborener Abwickler der Gesellschaft.
Datum, Siegel, Unterschrift
INSO-Vermerk-Löschung an den freigegebenen Grundstücken hat Verwalter beantragt.
Kann diese Notarbescheinigung als Nachweis der Vertretungsberechtigung der AG ausreichen?
Im MüKo zu 266 AktG steht, dass: die Eintragung der Abwickler nur deklaratorische Bedeutung, keine konstitutive Wirkung hat. Andererseits
Eigentumsverzicht an Grundstück bei Aktiengesellschaft
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Ich war zu schnell:
Zum letzten Satz: ... Andererseits gilt § 15 HGB ja auch für mich -
Worin hat denn der Notar Einsicht genommen? Nur ins Register oder auch in den Gesellschaftsvertrag?
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Das HRB hat er eingesehen; eine Kopie des Gesellschaftsvertrages habe ich vorliegen
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Steht in dem Gesellschaftsvertrag irgendwas drin, dass die Liquidation durch jemanden anderes ausgeführt wird, statt üblich vom Vorstand? Und ist xy tatsächlich der einzigste Vorstand laut Register?
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... wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, vertritt dieses die Gesellschaft allein......
xy ist der einzige Vorstand der AG; über eine Liquidation steht im Gesellschaftsvertrag nichts. -
Also ich würde dann im vorliegenden Fall von der Vertretungsbefugnis des xy ausgehen (§ 265 AktG). So auch Schöner/Stöber Rn. 3622.
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Beim DNotI habe ich jetzt eine Abhandlung zu diesem Thema (betrifft eine GmbH) gefunden = DNotI Report 5/2008 vom März 2008. Es dürfte damit von einer Vertretungsberechtigung des alten Vorstands auszugehen sein.
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