Erbauseinandersetzung mit "Nichterben"

  • Ich habe hier eine Urkunde vorliegen, von der ich nicht wirklich weiss, ob ich da was beanstanden will - oder muss.
    Alle Miterben - fünf an der Zahl - kommen und vereinbaren eine Teilerbauseinandersetzung (den Begriff verwendet der Notar in seiner Urkunde) bzgl. eines Grundstücks. Erwerber ist einer der Miterben UND seine Ehefrau. Letztere ist allerdings keine Miterbin!
    Begrifflich schließt sich das ja nun aus.
    Aber interessiert mich das? Ich habe eine Auflassung, alle Beteiligten erklären, dass sie sich über den Eigentumsübergang auf den Miterben und seine Ehefrau einig sind. Und trotzdem ist mir irgendwie unbehaglich dabei - oder liegt das nur an dem Sauna-Wetter....:schwitz:

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Wahrscheinlich liegt die Teil-Auseinandersetzung in der Aufteilung der Gegenleistung (Kaufpreis?) unter den Miterben oder die Übertragung ist ihrerseits eine Gegenleistung für andere Leistungen des Miterwerbers.

    Keine Ahnung, würde mich aber nicht weiter stören, da offensichtlich ist, dass die beiden Erwerber das Grundstück bekommen sollen und eine entsprechende Auflassung erklärt ist.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich hätte damit kein Problem. Er hätte ja auch "Erbauseinandersetzungs- und Übertragungsvertrag" drüber schreiben können. Solange alle notwendigen Erklärungen da sind und alle mitgewirkt haben...

  • Wir schreiben immer dann Teilerbauseinandersetzung, wenn sich die Erben nur über einen Teil des Nachlasses -nämlich ein Grundstück- auseinandersetzen. Wäre es eine Erbauseinandersetzung wären auch nicht beurkundungspflichtige Übertragungen mitzubeurkunden, da sich die Erben dann über den gesamten Nachlass auseinandersetzen.

  • Solange die Auflassung enthalten ist, würde mich die Überschrift auch nicht weiter stören.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Erbengemeinschaft hat an die beiden Erwerber aufgelassen. So ist es richtig und deshalb sehe ich da keine Probleme.

  • Ich danke euch! Scheint, mein Unbehagen ist tatsächlich nur auf die hohen Temperaturen zurückzuführen! :cool:

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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