(Gesamt-) ZwaSi, Gesamtschuldner

  • Servus allerseits.
    Im April wurde am MEA zu 1/2 des Ehemanns A eine ZwaSi für L aufgrund Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts eingetragen. A haftete als Gesamtschuldner mit seiner Frau B für dieselbe Forderung.
    Jetzt liegt ein Antrag der L vor auf Eintragung einer ZwaSi am 1/2 MEA der Ehefrau B. Als Ausnahmefall ist ja die hier entstehende Gesamt-ZwaSi zulässig.
    Mein Problem bzw. Frage:
    Der jetzige Antrag ergeht aufgrund eines Vollstzreckungsbescheids, den das Landgericht erlassen hat (im Streitverfahren wurde Widerspruch eingelegt und Streitwert über 5.00 Euro; hatte vorher noch keinen VB eines Landgerichts gesehen). Die Forderungen sind identisch. nur sind die Verfahrenskosten im VB des Landgerichts doppelt so hoch, 151, 00 Euro, im VB des AGs 75,50 Euro.
    Ist es also möglich, ein Gesamtrecht zu haben, das unterschiedliche Nennbeträge aufweist?

  • Ich würde eine Zwasi auf dem 1/2 Anteil der Ehefrau eintragen "auf Grund VB des LG xx vom (vormals AG xy )" und die Gesamthaft im Text vermerken: In Höhe von zzz € (ggfls zzgl. Zinsen ?) besteht Gesamthaft mit dem Recht III/x.

  • Ich versteh das Problem leider nicht. Du hast für eine Forderung den 1/2 Anteil des Mannes schon belastet. Nunmehr soll der Anteil der Frau belastet werden für die gleiche Forderung.
    Ist möglich, da jeder Miteigentumsanteil belastet werden kann § 864 Abs. 2 ZPO. Da es nicht der gleiche Schuldner ist, braucht auch nicht verteilt zu werden.

  • Der Vorschlag von "naja" gefällt mir sehr gut, den ich auch so umsetzen werde. Danke.
    Tarzan: Mein Problem ist, dass es zwar die gleiche Forderung ist, diese bei der Frau aber um 75,50 Euro höher ist. Somit kann es bzgl. des Differenzbetrags keine Gesamtbelastung geben.

  • Du hast mich nicht richtig verstanden. Ich bezweifele, dass Du ein Gesamtrecht hast.
    Du belastest jeweils einen Anteil eines anderen Schuldners mit einem Recht. Dir liegt ein Titel gegen jeden der Schuldner vor. Ich trage da keine Gesamtlast ein. Wenn z.B. beim Grundbuchamt A eine Zwangssicherungshyp gegen den Mann eingetragen wird und dann beim Grundbuchamt B aus dem anderen VB gegen die Frau (die als Gesamtschuldner mithaftet) eine ZHyp eingetragen wird, kannst Du doch gar nicht wissen, ob schon eine Zhyp auf dem Anteil des Mannes eingetragen ist.
    Eine Zwangshyp kann ich auf jedem Grundstück von unterschiedlichen Schld. voll eintragen ohne Eintragung eines Mithaftvermerks, auch bei Gesamtschuldnern.

  • Ich stimme Tarzan zu. M.E. ist auf dem 1/2 Miteigentumsanteil des Mannes eine Zwangshypothek in Höhe der gegen ihn titulierten Forderung einzutragen, und zwar ohne irgendwelche Gesamthaftzusätze. Da gibt es keine Gesamthaft.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wenn man äußerst genau sein will, liegt keine "klassische" Gesamthypothek vor, sondern eine sogenannte "Komplexlasthypothek", worüber sich Löscher in seinem Aufsatz im JurBüro 11/1982, 1618 ff, und JurBüro 12/1982 1792 ff, hier Seite 1803 auslässt.
    In dem von mir dargestellten Fall (Gesamtschuldner sind Miteigentümer eines Grundstücks nach Bruchteilen und MEA'e als Belastungsobjekte werden wie mehrere Grundstücke behandelt, § 1114 BGB) ist laut Löscher bzgl. der zwei einzutragenden ZwaSi's eine Gesamthaft zu vermerken, was ich sinnvoll und richtig halte.
    Ich lasse mir bei Gesamtschuldnern immer ALLE Titel der Gesamtschuldner vorlegen, damit dann die Mithaftvermerke auf allen Eintragungsmitteilungen, die mit den Titeln verbunden werden, auch angebracht werden können.

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