Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Hallo allerseits,

    ich habe ein Problem mit der Eintragung einer WEG-Gemeinschaft als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek. Der RA bezieht sich auf die Entscheidung des BGH von 02.06.2005 (V ZB 32/05), sodass die Wohnungseigentümer nicht mehr als Gesamtgläubiger einzutragen sind. Die WEG-Gemeinschaft ist nunmehr rechtsfähig, und auf Grund dessen ist die Angabe eines Gemeinschaftsverhältnisses überflüssig.
    Wie seht ihr das und vor allem, was wird denn nun eingetragen?

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