Ausbildungsdauer

  • Huhu,

    hab mal ne Frage zur Ausbildungsdauer (in Schwetzingen). Klar, drei Jahre. Aber wie lange geht das 3. Jahr denn? Hab was von im 3. Jahr nur 9 Monate FH gehört und hier was von November mündliche Prüfung gelesen; dass wären schon ein paar Monate Unterschied. Und ab wann wird man dann übernommen und bekommt die vollen Bezüge?

    Lg nina

  • Übernommen wirst Du, wenn Du die Prüfungen bestanden hast.
    Wir haben seinerzeit nach der Prüfung noch einen Monat die Anwärterbezüge bekommen und im nächsten Monat die vollen Bezüge und die Nachzahlung für die Zeit ab Prüfung (muss ja im System erst eingestellt werden, dauert ja, nech?! :cool:)
    Das ist aber auch von BL zu BL unterschiedlich. In Niedersachsen sind (waren - zu meiner Zeit) die Prüfungen im Juli, die mündlichen im September / Oktober, und zwei Tage nach der Prüfung war der erste Arbeitstag. (Aber das neue System kenne ich nicht mehr ... )

  • Für NRW siehe hier unter 4. Studienverlauf.

    Bei uns (ist ein paar Jahre her) wurden die schr. Klausuren im Juli 3 Jahre nach Ausbildungsbeginn geschrieben. Die mdl. Prüfung fand dann im Spätherbst (ich meine es wäre Okt. gewesen) statt. Dies spart dem Land Geld, da man bis zur Ablegung der mdl. Prüfung nur weiter sein Anwärtergeld bekommt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es in anderen Bundesländern nicht viel anders abläuft.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Du kommst im 3. Jahr (Studienabschnitt II) im Oktober wieder nach SChwetzingen. Dann Studium bis Ende Juni. Anfang Juli (erster Montag im Juli) sind dann schriftliche Prüfungen (8 Tage). Gleich im Anschluss danach bist du in der Praxis auf der StA. Ab September bist dann bis zur mündlichen Prüfung wieder auf deinem Stammgericht oder bekommst DLA. Mündliche Prüfungen beginnen dann im Oktober.
    Da die Prüfungsergebnisse sowie Termin zur mündlichen Prüfung erst ende September bekommst, arbeitest du ab September nur 1/2 Tags um dich auf die mündliche Prüfung vorbereiten zu können
    Mit Abschluss der mündlichen Prüfung bist du dann geprüfter Rechtspfleger. Entweder wirst dann gleich übernommen (also gleich am nächsten Tag loslegen;)) oder erst zu einem späteren Zeitpunkt oder vorerst gar nicht.

  • Du kommst im 3. Jahr (Studienabschnitt II) im Oktober wieder nach SChwetzingen. Dann Studium bis Ende Juni. Anfang Juli (erster Montag im Juli) sind dann schriftliche Prüfungen (8 Tage). Gleich im Anschluss danach bist du in der Praxis auf der StA. Ab September bist dann bis zur mündlichen Prüfung wieder auf deinem Stammgericht oder bekommst DLA. Mündliche Prüfungen beginnen dann im Oktober.



    Da stimme ich zu.

    Da die Prüfungsergebnisse sowie Termin zur mündlichen Prüfung erst ende September bekommst, arbeitest du ab September nur 1/2 Tags um dich auf die mündliche Prüfung vorbereiten zu können



    Je nachdem von welchem der drei Bundesländer du bist. Bei mir war da nichts mit Halbtags arbeiten. Wir (OLG Zweibrücken) wurden ganztags eingesetzt, und haben nur eine Woche vor der mdl. nochmal komplett frei bekommen bzw. konnten zwei Wochen vor der mdl. halbtags arbeiten.

    Mit Abschluss der mündlichen Prüfung bist du dann geprüfter Rechtspfleger. Entweder wirst dann gleich übernommen (also gleich am nächsten Tag loslegen;)) oder erst zu einem späteren Zeitpunkt oder vorerst gar nicht.



    Wieder spreche ich für das OLG Zweibrücken: Man ist dort Anwärter bis zum Ablauf des Monates (also 31.10.), danach ist man entweder übernomen oder arbeitslos oder irgendwo anders tätig. Ob man übernommen wird, nachdem man die Prüfung bestanden hat, oder man nicht übernommen wird, bekommt man so Mitte Oktober gesagt.

    LG, kiki2208

  • danke für die Antworten, bin auch Ba-Wü.

    Heißt also das die Ausbildung erst im Oktober zu Ende ist, oder?
    Und vor den mündlichen Prüfungen ist dann kein Unterricht mehr?

    Viele Grüße
    nina

  • Ich kann leider nur für Ba-Wü sprechen.;)

    Die Ausbildung ist nach meiner Kenntnis mit dem Tag der mündlichen Prüfung beendet.
    Und wieso solltest Du nach der schriftlichen Prüfung noch mal Unterricht haben ?:gruebel:

    Der Begleitlehrgang in HD ( respektive KA,FR, S etc. ) ist doch nur in der Studienpraxis I .

  • Das sind ja "harte" Sitten inzwischen:eek:. Ich hatte zwischen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung (soweit ich mich noch erinnern kann ca. 7 Wochen) total frei. Fand ich damals sehr generös vom Dienstherrn.:daumenrau Wie ist das denn heute in Berlin?

  • In NRW ist man zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung "beauftragter Justizinspektor" - abgekürzt Justizinspektor (b). Man ist dienstbefreit täglich ab 13 Uhr (ist also etwas mehr als halbtags) und eine Woche vor der Prüfung ist man komplett dienstbefreit. Die UdG-Tätigkeiten darf man ausüben. Beliebt ist deshalb der Einsatz bei der Festsetzung von PKH- und Beratungshilfevergütung. ;)

    Life is short... eat dessert first!

  • in niedersachsen ist man nachdem man die examensklausuren geschrieben und ca. 4 wochen später die diplomarbeit abgegeben hat im hauptstudium II. dort werden dann einerseits wahlpflichtkurse gemacht (gerichtmanagement, einblick in die BWL, Sozialwissenschaften) und andererseits repetitorien gemacht, die letztlich in die mündliche Prüfung auslaufen. diese findet in der regel in den mittleren zwie septemberwochen statt, so dass man am 30.9. 24.00 uhr aus dem dienst raus ist und am 1.10. 0.00 uhr als z.A. im dienst ist.
    der juli ist nochmal zur erholung gedacht

  • in niedersachsen (...) in die mündliche Prüfung auslaufen. diese findet in der regel in den mittleren zwie septemberwochen statt, so dass man am 30.9. 24.00 uhr aus dem dienst raus ist und am 1.10. 0.00 uhr als z.A. im dienst ist.
    der juli ist nochmal zur erholung gedacht



    weiss jemand, ob der zeitplan in diesem jahr ähnlich ist? :gruebel:

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • in niedersachsen (...) in die mündliche Prüfung auslaufen. diese findet in der regel in den mittleren zwie septemberwochen statt, so dass man am 30.9. 24.00 uhr aus dem dienst raus ist und am 1.10. 0.00 uhr als z.A. im dienst ist.
    der juli ist nochmal zur erholung gedacht



    weiss jemand, ob der zeitplan in diesem jahr ähnlich ist? :gruebel:



    Ja, die in Niedersachsen fertig werden und übernommen werden, haben ihren Dienstantritt am 01.10.2008 und sind glaube ich auch schon so gut wie verteilt, wenn ich mich nicht irre.

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