Excel Tabelle zur Berechnung der PKH Ratenhöhe und Anzahl

  • Darf ich meine Bitte vom letzten Jahr wiederholen?
    Die Tabelle ist so gut, dass sie im Justiz-Intranet NRW verlinkt wurde.
    Schöne Feiertage und guten Rutsch!

  • :toot:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hier die neue Version der PKH-Berechnungstabelle mit den ab 01.01.2015 geltenden Beträgen (gem. der PKHB 2015). Ebenfalls eingepflegt sind die Regelbedarfsstufen in 2015 für die Mehrbedarfsberechnungen.

    Ebenfalls angehängt ist die Version für Altfälle mit den 2015'er Freibeträgen (incl. Mehrbedarfe, wenn man der Auffassung nicht folgt, dass diese auch für Altfälle gelten, benutzt man Blatt 2 einfach nicht :cool: ).

    Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich immer dankbar.... :schreiben

    LG
    sniper

    PS: Wer in die Mailingliste für Änderungen usw. aufgenommen werden will, bitte PM mit der Emailadresse an mich....


    ####### neue Version siehe unten #######

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hier die neue Version der PKH-Berechnungstabelle mit den rückwirkend ab 01.01.2015 geltenden Kindergeldbeträgen.

    Ebenfalls angehängt ist wieder die Version für Altfälle.


    LG
    sniper

    ## Anhänge entfernt, da neue Version ##
    ## siehe neues Thema ##

  • :dankescho

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Hallo,

    habe ebend die PKH-Berechnungstabelle gefunden und abgespeichert.
    Wie macht man, dass man was eintragen kann? Bei mir funktioniert dass nicht.

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Nach Abs. 1 des Gesetzes zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes (KiGAnrG) wäre das höhere Kindergeld erst ab dem 1.9.2015 als Unterhaltsmindernd bei der Berechnung der PKH/VKH anzurechnen. Da es sich bei der PKH/VKH um eine Art Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege handelt, deren Gewährung von anderen Einkünften abhängig ist, dürfte die Vorschrift hier Anwendung finden.


    Artikel 8 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202 (Nr. 30), 1205
    Geltung ab 01.01.2015; FNA: 8601-7 Ergänzende Vorschriften zum SGB

    (1) Wird das Kindergeld rückwirkend erhöht, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach bisheriger Rechtslage zustehenden Kindergeld und dem erhöhten Kindergeld, der für die Zeit bis zum Ablauf des Kalendermonats gewährt wird, der auf den Monat der Verkündung desjenigen Gesetzes folgt, mit dem das Kindergeld erhöht wird, bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses des Unterschiedsbetrags.


    (2) Absatz 1 gilt für das durch Artikel 1 und 5 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1202) rückwirkend erhöhte Kindergeld mit der Maßgabe, dass der Unterschiedsbetrag für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 zwischen dem nach bisheriger Rechtslage zustehenden Kindergeld und dem erhöhten Kindergeld bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses des Unterschiedsbetrags.


    (3) Bei der Anwendung des § 1612b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 Kindergeld von monatlich 184 Euro für erste und zweite Kinder, 190 Euro für dritte Kinder und 215 Euro für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich.

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