Zwangshypothek Grundsteuern

  • Eine Zwangshypo kann man ja auch "aufschiebend bedingt durch den Wegfall des Vorrechts nach § 10 I 3 ZVG" eintragen, wenn sich s z.B. um Grundsteuern oder Erschließungsbeiträge handelt.

    Jetzt hab ich so einen Antrag einer Gemeinde mit Ausstandsverzeichnis, wo teilweise Grundsteuern und teilweise andere Kosten, die nicht unter 10 I 3 fallen beinhaltet sind (Wassergebühren und so).

    Was schreibt man da ? "Teilw. aufsch. bedingt..." oder "bezüglich X Euro aufsch. bedingt" oder muß man 2 Hypotheken eintragen ? oder...???:confused:

  • Vielen Dank ! :daumenrau Den Beitrag wo das schon mal behandelt wurde hatte ich trotz Suche nicht gefunden.
    @ Franzy Das ist aber eine moderne Version von solum. Ich find den Baustein nicht.


  • @ Franzy Das ist aber eine moderne Version von solum. Ich find den Baustein nicht.



    Na modern würde ich das nun nicht gleich nennen... Haben die Option in dem Baustein auch noch nicht lange.

  • Das hat nichts mit der Programmversion zu tun. Die Bausteine stellt jedes Bundesland selbst und pflegt sie auch. Möchtest Du einen Baustein neu oder verändert haben, mußt Du Dich an die entsprechende Stelle im Land wenden. Wer das ist, erfährst Du im Zweifel bei Deiner Verfahrenspflegestelle.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das hat nichts mit der Programmversion zu tun. Die Bausteine stellt jedes Bundesland selbst und pflegt sie auch. Möchtest Du einen Baustein neu oder verändert haben, mußt Du Dich an die entsprechende Stelle im Land wenden. Wer das ist, erfährst Du im Zweifel bei Deiner Verfahrenspflegestelle.




    Nachdem aber Rainer aus Oberfranken auch so einen Baustein hat und ich auch aus Bayern bin (und keinen Baustein hab)...

    Obwohl... Franken ist ja nicht unbedingt Bayern

  • Es gibt in SolumStar grundsätzlich auch die Möglichkeit, gerichtseigene Bausteine anzulegen.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.




  • Ach so ja, Oberfranken ist mir eh am liebsten, nachdem ich da schon mal gewohnt hab.
    Baustein hab ich gefunden, man muß nur sehr lange tabben bis er kommt (26 x).

  • In Rhl.-Pf. gibt es den Baustein nicht. Nun ja, ich trage halt - "aufschiebend bedingt" - im Text so ein. Geht auch. Welche Forderung in welcher Höhe dann der Bedingung unterliegt, interessiert mich nicht. Das soll die K-Abt. prüfen.

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