PKH-Überprüfung nach § 120 IV ZPO

  • Sämtliche von mir vorgenommenen Recherchen blieben ergebnislos. Das war es dann wohl mit der PKH Überprüfung. Eine Akte weniger auf dem Tisch. Vielen Dank für die Hilfe

  • Wobei ich noch mal klugscheißen mag: Es dürfte sich noch um ein Verfahren nach § 120 IV ZPO handeln, da ich bezweifle, dass das Verfahren einschließlich Berufung innerhalb eines Jahres gelaufen ist.

    Wenn ich einen nicht ermitteln kann (ich ermittel auch nach Hinweis der Anwälte für die Anwälte) pack ich die auch weg.

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