Ich brauche Hilfe.
Zwei GmbH&Co.KG’s sind miteinander verschmolzen.
Grundsätzlich ist auch alles o.k. .
Bei der aufnehmenden GmbH&Co.KG erhöhen sich die Komannditeinlagen.
Ist die Verschmelzung nur durch die gesetzlichen Vertreter der Komplementär-GmbH anzumelden oder auch durch die Kommanditisten aufgrund der Erhöhung der Einlagen?