Folgen unterlassener HR-Eintragung

  • Welche Folgen hat es eigentlich, wenn eine Zweigniederlassung einer Ltd. nicht in das deutsche HR eingetragen wird?

    Wird hier auch über das Bundesamt f. Justiz ein Bußgeld für die Verantwortlichen ala §§ 335, 325a HGB fällig? :gruebel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Hm, kann schon sein. Ist eine ZN tatsächlich errichtet, ist die Eintragung der inländischen ZN im Handelsregister rein deklaratorischer Natur.

  • Eigentlich muss eine in Deutschland tätige ZweigNL einer englischen Limited in das HR eingetragen werden; da die Eintragung deklaratorisch ist, muss die Anmeldung -theoretisch- mit Zwangsgeld erzwungen werden, falls sie nicht "freiwillig" eingereicht wird.

    Wird die Limited aber nur als phG z.B. einer Ltd & Co KG benötigt, ist eine Eintrag nicht nötig/möglich.

    Ist die ZweigNL eingetragen, weil sie im Bundesgebiet tätig ist oder ist sie -trotz Eintragungspflicht nicht eingetragen-, gilt mE. dennoch § 325 HGB.


  • ...
    Ist die ZweigNL eingetragen, weil sie im Bundesgebiet tätig ist oder ist sie -trotz Eintragungspflicht nicht eingetragen-, gilt mE. dennoch § 325 HGB.

    Genauso sehe ich das auch. Auch wenn man nicht eingetragen ist, gilt ja wohl auch § 325 HGB und damit entsprechend § 335 HGB. Sonst würde man ja sehr einfach durch eine weitere Pflichtverletzung die bußgeldbewehrten Offenlegungspflichten leicht umgehen. Toll wäre nur, wenn der Gesetzgeber auch schon das Unterlassen der Eintragung selbst schon mit einem Bußgeld ahnden würde.

    P.S.: Hat es Aussicht auf Erfolg, wenn ich das Zwangsgeldverfahren beim Registergericht anrege?

    Das Bundesamt für Justiz dürfte bei nicht erfolgter Eintragung der Zweigniederlassung vermutlich gar keine Kenntnis von deren Existenz haben und vor diesem Hintergrund wohl kein Verfahren einleiten.

    Das würde ich ja dorthin melden. Habe letzte Woche mit denen telefoniert. Die konnten mir zwar keine Auskunft darüber geben, was sie genau mit der Information anfangen werden, dass jemand sich nicht hat eintragen lassen, ich sollte aber trotzdem die Fälle dorthin melden. Gut. Werde ich tun.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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