Aufgabenübertragung auf den Rechtspfleger in Hessen

  • Gerade gelesen:

    "Auch in Hessen wird das 1. Justizmodernisierungsgesetz nun vollständig umgesetzt: Zum 01.01.2009 werden die Nachlasssachen komplett vom Richter auf den Rechtspfleger übertragen, am 01.01.2010 folgen die Handelsregistersachen. Zum Ausgleich wird die Festsetzung der Betreuervergütung und die Kostenberechnung in Registersachen von den Serviceeinheiten erledigt werden."

    Quelle: http://www.bdr-online.de/base/allgemein…dex.php?aid=302

  • Die Freude wird zeitlich begrenzt sein, weil als nächstes die Verlagerung auf die Notare kommt. Solange Richter für die Bearbeitung zuständig sein, wird man diesen Schritt nicht gehen.

  • Die Freude wird zeitlich begrenzt sein, weil als nächstes die Verlagerung auf die Notare kommt. Solange Richter für die Bearbeitung zuständig sein, wird man diesen Schritt nicht gehen.



    Aber dann bleibt einem wenigstens noch die Freude darüber, daß man die Betreuervergütung und Registerkosten los ist. :D

  • DAS ist doch mal eine gute Sache. Wäre es bei uns (NRW) doch auch soweit :habenw

    Aber leider ist es dazu noch so, dass sicherlich keine Beförderungsstellen geschaffen werden.
    Jedenfalls in den meisten Ländern.
    Da bleibt alles wie es ist.
    Es gibt nur eine noch größere Verantwortung.

  • richtig, siehe niedersachsen. wir tragen die volle verantwortung schon ein paar tage und werden dadurch trotzdem nicht schneller zum "edelrechtspfleger"......schade eigentlich. aber es ist in sachen register auch super interessant.

  • Dazu noch aus einer Mail des BDR Hessen:

    "1.
    Die Umsetzung des 1. JuMoG wird jetzt in die Wege geleitet.
    Die Nachlasssachen sollen zum 01.01.2009 komplett vom Richter auf den Rechtspfleger übertragen werden. Um dies personalmäßig kompensieren zu können, werden möglichst zeitgleich die Betreuervergütung von den Rechtspflegern auf den mittleren Dienst und die Serviceeinheiten übertragen. Ein entsprechender Erlass hierzu ist bereits fertig. Entsprechende Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für den m. D. und die SE müssen im Herbst durchgeführt werden.
    2.
    Das Handelsregister B wird -einschließlich der Aktiengesellschaften- zum 01.01.2010 komplett vom Richter auf den Rechtspfleger übertragen. Die Aktiengesellschaften sollen ab dem gleichen Zeitpunkt beim AG Frankfurt/M. konzentriert werden. Ab diesem Zeitpunkt - oder auch schon früher, soll die Kostenberechnung in Registersachen vom Rechtspfleger auf den mittleren Dienst übertragen werden.
    Eine frühere Übertragung des HR B ist nach Auffassung des BDR nicht sinnvoll, da im Jahre 2008 nur sehr wenige Kolleginnen und Kollegen aus den Prüfungen kommen und die ohnehin immer noch hohe Belastung der Rechtspfleger somit nicht wieder anwachsen dürfe. Außerdem sind in diesem Bereich für die Rechtspfleger noch Fortbildungsmassnahmen erforderlich, die im Jahre 2009 flächendeckend erfolgen können. Auch die "Kostenbeamten" müssen bei entsprechender Übertragung geschult werden.
    Eine frühere Übertragung ist auch deswegen nicht anzustreben, weil die Pebb§yzahlen im Bereich Register derzeit noch nachuntersucht werden und größere Veränderungen nicht auszuschließen sind."

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • [
    Aber dann bleibt einem wenigstens noch die Freude darüber, daß man die Betreuervergütung und Registerkosten los ist. :D



    Theoretisch, denn viele ehemalige Schreibkräfte, die nun als UDG eingesetzt werden, wissen gar nicht was ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss ist. Schulungen gibt es dazu nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!