Euroumstellung

  • Habs mal wieder versaubeutelt.

    Anfang des Jahres erfolgte eine Euro-Umstellung von 50.000,00 DM auf
    25.564,59 €.

    Nun sind die insgesamt vier Stammeinlagen übertragen worden. In der Urkunde haben wir die Umrechnungen wie folgt vorgenommen:

    17.500,00 DM = 8.947,61 €
    12.500,00 DM = 6.391,15 €
    10.000,00 DM = 5.112,92 €
    10.000,00 DM = 5.112,92 €

    Die Umrechnung hab ich mit dem Währungsrechner der Seite "Bundesministerium der Justiz" vorgenommen. Super ..... zusammengerechnet ergibt dies nämlich € 25.564,60. So ist die Gesellschafterliste dem HR übersandt worden. Nun eingetragen sind aber
    € 25.564,59. Differenz: 0,01 €!!!

    Dem HR liegt der Übertragungsvertrag vor (GF Bestellung ist erfolgt und deshalb mit übersandt worden) sowie die Gesellschafterliste. Nun wird moniert, dass der Betrag der Stammeinlagen der Liste sich nicht mit der Eintragung deckt.

    Hilfe..... was nun. Kann nun einfach eine neue Liste eingereicht werden, bei der ein Betrag "gerundet" wurde? Oder muss das Stammkapital um 0,01 Cent erhöht werden? Oder muss - verdammt noch mal - die Übertragung komplett neu erfolgen?

    Vielleicht seh ich auch nur den Wald vor lauter Bäumen nicht.

  • Am einfachsten beim Register anrufen wie sie es gerne hätten. Es gibt im übrigen dazu einen Aufsatz indem unter anderem auf die Rundungsproblematik eingegangen wird in MittBAyNot 1999, 161. Die gerundete Darstellung entfaltet keine Rechtswirkung. Im übrigen ist es auch nicht vorgeschrieben auf 2 Stellen zu runden. Ein Vermerk auf der Liste, dass nach dem amtlichen Umrechnungskurs auf 2 Stellen gerundet wurde müßte ausreichen.
    Zum Übertragungsvertrag. Ich hoffe ihr habt die GF Bestellung und den Übertragungsvertrag nicht in einem Dokument an das Register geschickt (der Übertragungsvertrag muss übrigens nicht eingereicht werden), denn ansonsten habt ihr, wenn das Register so freigibt, den Vetrag öffentlich im Internet stehen.

  • Wenn es so ist, wie von Jürgen vermutet, würde ich sagen, dass ihr nochmal eine auszugsweise Abschrift der Urkunde an das Gericht übersendet. Inhalt sollte dann nur die GF-Bestellung sein.
    Ansonsten noch eine korrekte Liste nachreichen und in Zukunft darauf verzichten den Abtretungsvertrag einzureichen.

  • Die Liste ist ja an sich korrekt. Runde ich auf 2 Stellen kommt es halt zu einer Differenz von 1 Cent. Da die Rundungen aber keine rechtlichen Auswirkungen haben, sollte mit dem Vermerk allen geholfen sein.

  • Vielen Dank für die Antworten. Mir fällt ein Stein vom Herzen.

    Leider habe ich die zuständige SBin beim HR noch nicht erreicht.
    Ich hoffe aber schon jetzt, dass sie mit dieser Verfahrensweise (Vermerk auf Liste, dass auf 2 Stellen gerundet wurde) einverstanden ist.

    Ist diese Differenz von 0,01 € ohne Vermerk auf der Liste denn in jedem Falle zu beanstanden?

    Den Vermerk werde ich wie folgt anbringen und von der GF unterzeichnen lassen:

    Die Umrechnung erfolgte auf zwei Stellen gerundet wie folgt:
    DM 50.000,00 : 1,95583 = 25.564,594 €, gerundet 25.564,59 €

    DM 17.500,00 : 1,95583 = 8.947,6079 €, gerundet 8.947,61 €
    DM 12.500,00 : 1,95583 = 6.391,1485 €, gerundet 6.391,15 €
    DM 10.000,00 : 1,95583 = 5.112,9188 €, gerundet 5.112,92 €
    DM 10.000,00 : 1,95583 = 5.112,9188 €, gerundet 5.112,92 €

    Ergibt gerundet zusammengerechnet €25.564,60

    Sollte hier dann noch Rechtssprechung angebracht werden?

  • Hallo,
    möchte nicht nerven.

    Die GF hat mir jetzt die Liste mit dem Vermerk entsprechend unterschrieben eingereicht.

    Leider hab die die zuständige SBin beim HR und auch die Geschäftsstelle nicht erreichen können. Wahrscheinlich: Ich telefoniere / sie gerade aus dem Zimmer, ich bearbeite eine andere Sache / alle gerade in ihren Zimmern usw.. Wie verhext.

    Nun hab ich noch die Befürchtung, dass generell eine solche Differenz nicht beanstandet wird und meine mit Vermerk versehene Liste nicht ganz ausreicht.

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