In der Satzung einer Gartensparte ist geregelt, dass durch die Austrittserklärung bezüglich der Vereinsmitgliedschaft der Pachtvertrag für den Garten gekündigt wird. Somit ist man als Pächter doch gezwungen, in dem Verein zu bleiben, um den Garten nicht zu verlieren. Ist dies zulässig oder ist das schon eine Zwangsmitgliedschaft?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Zwangsmitgliedschaft Gartenverein
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Alpha -
6. August 2008 um 07:25
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Ich halte diese Regelung für zulässig, da sie mit den Vorschriften über den Pachtvertrag harmoniert.
Wenn also der Pächter die Mitgliedschaft kündigt, muss er sich die Kündigung gefallen lassen mit den Fristen des § 584 BGB.
Ich hätte aus registerrechtlicher Sicht keine Einwände gegen diese Satzungsregelung.
Im Reichert, 11. Auflage, habe ich unter der Rz. 1032 ff (unzulässige Austrittserschwerungen) auch nichts Gegenteiliges gefunden. -
Ich sehe da kein Problem; wenn ich aus einem Verein austrete kann ich auch nicht erwarten, die Vereinssachen weiterhin zu nutzen. Und wenn der Verein träger der Gärten ist .....
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Danke nochmal. War mir nur nicht ganz sicher, aber werde jetzt wohl eintragen...
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