Limited mit Sitz British Virgin Islands

  • Tach,

    mal wieder ein Problemchen mit einer ausländischen Limited...

    Käufer ist die xy Limited mit Sitz: British Virgin Islands. Hab mal gegoogelt, das liegt in der Karibik direkt neben Haiti.

    Ein deutscher RA handelt aufgrund mdl erteilter Vollmacht, mit dem Versprechen, Nachgenehmigung einzureichen.

    Jetzt erhalte ich die "Genehmigung" auf einem vorbereiteten Schreiben der hiesigen Notarin, auf denen
    (! Original Text!) "die Unterzeichner der Fa. xy Limited" vom Inhalt der Urkunde Kenntnis genommen haben und Herrn RA's Erklärungen genehmigen.

    Keine sonstigen Angaben, wer vertritt, ob die Fa existiert etc.
    Dann folgen zwei Unterschriften von zwei ?Chinesen?, mit dem Satz:
    "signed by *Cho and *Fai whose signatures are verified by
    *Chan, notary public Hong Kong. :eek:

    Hinten ist noch eine Apostille von Hong Kong vom Seal of the High Court.

    Hat schon jemand Erfahrung? Was brauch ich denn, um die Vertretungsberechtigung einer Limited von den British Virgin Islands nachzuprüfen?
    Hilfe!!

    Noch kleine Anmerkung: nach wikipedia gehören sie zu britischem Überseegebiet und unterstehen der Queen. Sie gehören nicht zu Großbritannien, unterstehen aber deren Souveränität. Also muss die Limited englischem Recht entsprechen? Kann ich dann wie bei einer normalen englischen Limited prüfen?

  • Also ich find das hört sich alles sehr kurios an... Mein erster Gedanke war ein Gutachten zur Rechts- und Erwerbsfähigkeit, sowie zur Vertretung dieser Firma....

  • @Franzy - Mit diesen Firmen wird es immer mehr zu einem Problem.
    Wenn der Notar nichts zur Rechtsfähigkeit und der Vertretung vortragen kann, stimme ich Dir zu. Einholung eines Gutachtens. Dies würde ich dem Notar vorher ankündigen und einen Vorschuss in Höhe von mindestens 8.000 € anfordern. Dann werden sie meistens wach.

    Einmal editiert, zuletzt von Tarzan (6. August 2008 um 11:39) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Gehört Hongkong zum Haager Übereinkommen? Reicht da eine Apostille?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nach meine Unterlagen gehört weder Hongkong noch China zum Haager Übereinkommen. Damit wohl Legalisation erforderlich.

  • Neben dem Vertretungsnachwies müßtest Du Dir wohl einen Existenznachweis geben lassen, d.h.:

    Certificate of Incorporation, Memorandum und Articles of Association begl. durch Registrar of Corporate Affairs der British Virgin Islands

    p.s. es ist übrigens keine limited nach englischem Recht, sondern das (Handels)Recht auf den BVI orientiert sich an Neu Seeland

    http://en.wikipedia.org/wiki/BVI_Business_Companies_Act

  • Gehört Hongkong zum Haager Übereinkommen? Reicht da eine Apostille?



    Ja, für China grds. Legalisation, Ausnahme ist Hongkong (seit 25.4.65, wahrscheinlich weil Hongkong ja noch nicht so lange zu China gehört) und Macao.

    Hab ich über das DNotI, Kurzübersicht Apostille und Legalisation unter http://www.dnoti.de unter Arbeitshilfen/IPR herausgefunden.



  • :daumenrau Ah, man lernt ja nie aus...

  • Also ich finde Hongkong nicht auf der Liste


    Doch, nach meinen Unterlagen findet für die "besondere Verwaltungsregion Hongkong der VR China" das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 Anwendung.

    Gleiches gilt für Macao.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Auf der Seite der Haager Konferenz findet man hier http://www.hcch.net/index_en.php?a…s.status&cid=41 die aktuelle Liste. Unter "China" sind keine Daten eingesetzt, was bedeutet, dass die Volksrepublik China nicht Vertragsstaat ist. Allerdings verbergen sich Links hinter den Angaben C, 2, D und N, aus denen sich die weitere Anwendung des vom Vereinigten Königreich auf Hongkong erstreckten Abkommens für dieses Gebiet auch nach der Rückgabe an China ergibt.

  • Apostille genügt für Hongkong (BGBl. 2003 II 583).

    Ich würde ein Gutachten in Auftrag geben. Allerdings meine ich, dass 8.000 Euro etwas viel ist. Ein Gutachten über die Wirksamkeit einer Auflassung, bei der eine Limited von Belize (1) beteiligt war, hat hier nicht ganz 1.000 Euro gekostet.

    Den Aussagen von Notaren oder Internetseiten bezüglich internationalen Rechts kann man glauben oder auch nicht. Habe ich einmal gemacht und mittlerweile festgestellt, dass zwei Notare falsch lagen. Der Regress - der hoffentlich nie kommen wird - wird sicherlich nicht an denen ausgehen.

    (1) Relativ gesehen nicht weit weg von den Britischen Jungferninseln.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Mittlerweile wurden weitere Unterlagen als Vertretungs- und Existenznachweis für die xy Limited mit Sitz auf den British Virgin Islands vorgelegt. Nur ob diese jetzt ausreichen???
    Folgendes liegt vor:
    Notarielle Beglaubigung eines Notary Public von den Virgin Islands, worin dieser bestätigt, dass die weiteren Anlagen Dokumente sind, die sich auf die xy Limited beziehen. Unterschrift + Siegel des Notars.
    Hierauf befindet sich Apostille, welche für Urkunden von den Virgin Islands genügt.
    Beigefügt ist eine Erklärung der abc corporate services limited. Diese Limited gibt an, eingetragener Firmenvertreter der xy Limited zu sein und für diese den eingetragenen Sitz der Gesellschaft zu stellen. Sie beglaubigen nach bestem Wissen... anhand der geführten Unterlagen, dass die gegenwärtigen Direktoren A und B sind. Ferner ist ein Verzeichnis der Direktoren beigefügt. Die Bescheinigung und das Direktorenverzeichnis ist jeweils druch die abc corporate services limited unterzeichnet.

    Ist jemandem bekannt, wonach diese weitere Limited als angeblicher Firmenvertreter solche Bescheinigungen erteilen darf und ob mir hierdurch die Vertretungsbefugnis ordnungsgemäß nachgewiesen ist??? Hab doch starke Zweifel daran. :confused:

    Existenznachweis ist ordnungsgemäß erbracht durch eine Bescheinigung des Registrar of Corporate Affairs of the British Virgin Islands.
    Vertretungsbefugnisse und der Firmenvertreter abc corporate services limited lassen sich daraus leider nicht entnehmen.

  • Ich habe hier gerade eine andere Limited von den Jungferninseln, aber denselben Ärger.

    Woher soll ich das Recht der Britischen Jungferninseln kennen?

    Ich tendiere immer noch zum Gutachten. Die Eigentümerin (die Gesellschaft ist Berechtigter eines Rechts) wollte erst Unterlagen über irgendwelche Notariate oder Vorstände beibringen, was ich abgelehnt habe, da insofern schon gebranntes Kind. Jetzt beruft sie sich auf ein Gericht in der Nähe, das das Ganze ja auch schon gemacht habe...

    Seitdem warte ich auf konkrete Angaben (Gemarkung, Blatt) und auf die Erleuchtung durch ebendieses Gericht... Es werden noch Wetten angenommen.

    Achja, es pressiert, und es geht um einen siebenstelligen Betrag.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zum Nachweis der Vertretungsberechtigung einer auf den British Virgin Islands ansässigen Limited im deutschen Grundbuchverfahren.

    s. Thüringer Oberlandesgericht (Jena) 3. Zivilsenat, Beschluss vom 22.01.2018, 3 W 322/17 (juris) und BeckRS 2018, 8363 und insbesondere die redaktionelle Leitsätze bei beckRS 2018, 8363

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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