Dienstbarkeit so möglich? (Ausgleichsfläche)

  • Weiter steht im Bescheid, dass eine b.per. D. mit folgendem Text vorzunehmen ist.

    Text:
    b.per.D. für das Land nach Maßgabe des Genehmigungsbescheides vom … Az…
    Das besonders zu sichernde Recht ist:
    „Duldung der Entwicklung einer Kräuterwiese durch Ansaat von Saatgut und dauerhafteextensive Nutzung am nördlichen Rand auf einer Fläche von x qm.


    Die Einsaat eineKräuterwiese kann dochdurch eine Dienstbarkeit nicht gesichert werden.

    Eine Duldungspflicht könnte noch hergeleitet werden, jedoch kann ich einedauerhafte extensive Nutzung durch das Land nicht erkennen.

    Was mit einer Dienstbarkeit gesichert werden soll, wird zum Ausdruck gebracht.

    Ist der Inhalt sicherbar? Einmalige Ansaat?

    Duldung der Entwicklung?

    und was ist eine dauerhafte extensive Nutzung? Durch wen? -hierzu steht im restl. Bereich des Bescheides nichts. Nur, dass die Wiese zweimal im Jahr zu mähen ist.

  • Es ist halt generell so, dass Notare häufig einfach das beurkunden, was ihnen die Landratsämter vorgeben, obwohl es ein Mist ist und die Kollegen dann den Mist eintragen, weil sowieso nichts passieren kann. Und wenn man zurückweist (was ich auch schon x-mal gemacht habe), dann kommt in der Regel kein Rechtsmittel.
    (eine Beschwerde hatten wir, die dann zurückgenommen wurde, nachdem das OLG dem Beschwerdeführer einen eindeutigen Hinweis gab und eine die in Absprache mit Notar und Landratsamt eingelegt wurde)

  • Mann hätte es als Nutzungsbeschränkung (Unterlassen) formulieren müssen:

    Verpflichtung ggü. [Behörde], folgendes zu unterlassen:
    - sähen (und für die Erstaussaat Anweisung - vlg. "Tankstellendienstbarkeit")
    - Entfernen von Bäumen (und für die erstmalige Anpflanzung Anweisung - s.o.)
    - mehr als zweimal jährlich zu mähen
    - Schnittgut auf dem Grundstück zu belassen.

    So wie es jetzt formuliert ist, halte ich es auch für nicht eintragungsfähig.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Es ist halt generell so, dass Notare häufig einfach das beurkunden, was ihnen die Landratsämter vorgeben, obwohl es ein Mist ist und die Kollegen dann den Mist eintragen, weil sowieso nichts passieren kann. Und wenn man zurückweist (was ich auch schon x-mal gemacht habe), dann kommt in der Regel kein Rechtsmittel.
    (eine Beschwerde hatten wir, die dann zurückgenommen wurde, nachdem das OLG dem Beschwerdeführer einen eindeutigen Hinweis gab und eine die in Absprache mit Notar und Landratsamt eingelegt wurde)

    Doch, es kann etwas passieren. Vielleicht nicht den Kollegen, aber den Landratsämtern. Denn wenn das Recht wegen Murks inhaltlich unzulässig ist, entfaltet es keine rechtliche Wirkung. Meist fällt es erst bei einem Amtslöschungsverfahren auf, aber wenn die sich mit einem späteren Eigentümer mal wegen der Pflichten streiten, tun sie das auf dünnem Eis.

    Von Grundbuchrecht haben sie keine Ahnung, was aber nur das Spiegelbild dazu ist, dass wir in den Rechtsgebieten der Landratsämter nahe Null Ahnung haben, selbst wenn sie mit uns zu tun haben.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • tom:

    Meist soll die Fläche nicht nur nicht öfter als zwei Mal jährlich gemäht werden, sondern tatsächlich auch mindestens ein Mal oder auch genau die zwei Mal aktiv gemäht werden (sonst verfilzt und verbuscht die wertvolle Ökofläche nämlich nach wenigen Jahren). Auch das Schnittgut ist regelmäßig wegzubringen, um den Charakter als Magerwiese oder -rasen zu erhalten oder zu fördern. Um eine Reallast kommt man da i.d.R. nicht herum.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • tom:

    Meist soll die Fläche nicht nur nicht öfter als zwei Mal jährlich gemäht werden, sondern tatsächlich auch mindestens ein Mal oder auch genau die zwei Mal aktiv gemäht werden (sonst verfilzt und verbuscht die wertvolle Ökofläche nämlich nach wenigen Jahren). Auch das Schnittgut ist regelmäßig wegzubringen, um den Charakter als Magerwiese oder -rasen zu erhalten oder zu fördern. Um eine Reallast kommt man da i.d.R. nicht herum.

    Das stimmt. Hierzulande sind "Urwaldflächen" der Renner, d.h. das Land wird tatsächlich sich selbst überlassen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!