Die Betreute X verkauft aus ihrem Grundstück jeweils eine Teilfläche
an A und B.
Der Vertrag wird vormundschaftsgerichtlich genehmigt, wobei in der
Genehmigung u.a. steht: "....der Kaufvertrag.....wird hiermit samt Auflassung genehmigt." (Zwei Vormerkungen wurden daraufhin eingetr.)
Eine Auflassung ist im Vertrag nicht enthalten, lediglich eine Verpflichtung zur Messungsanerkennung und Auflassung.
Nach Vermessung wird jetzt die Auflassung zur Eintragung vorgelegt.
Ist noch eine vormundschaftl. Genehmigung für die Auflassung erforderlich oder ist das nur noch Erfüllung einer Verbindlichkeit etc., oder reicht die vorab erteilte "Genehmigung" ?
Vorm. Genehmigung für Auflassung
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Sofern keine gravierenden Abweichungen in der Messungsanerkennung zum Kaufvertrag vorliegen -keine neue Genehmigung.
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@ martin
ich denke, dass durch die genehmigung des vertrages, in dem die messungsanerkennung und auflassung enthalten ist, diese auch genehmigt wurde. -
Es ist keine Genehmigung notwendig, da es sich lediglich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit aus dem genehmigten Kaufvertrag handelt.
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Vielen Dank für Eure Antworten - rein damit (ist mir nur ein bischen komisch vorgekommen, daß das VormG schon etwas vorab genehmigt (Aufl.) was es noch gar nicht gibt.)
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