§ 726 I ZPO?

  • Beklagter verpflichtet sich ein Grundstück zu räumen, spätestens bis 31.01.2009.

    Kläger zahlt 10.000,00 EUR. Davon sind 5.000,00 EUR fällig mit Übergabe des vom Beklagten zu räumenden Grundstücks. Der Restbetrag von weiteren 5.000,00 EUR ist in Raten ab 01.02.2009 von monatl. je 1.000,00 EUR zu zahlen.

    Meiner Meinung nach ist das ein Fall von § 726 Abs. 1 ZPO. Schuldner hat die Tatsache der Räumung nicht zugestanden und Antragsteller kann keine Nachweise in öffentlicher Form erbringen. Bin jetzt fast soweit den Antrag zurückzuweisen. Ist dagegen dann das RM der sofortigen Beschwerde zulässig? Wie würdet ihr entscheiden?

  • Sehe ich wie du. Vor Zurückweisung würde ich aber noch den Kläger/Schuldner anhören, denn er könnte die Räumung des Beklagten/Gläubigers zugestehen.

    Gegen die Zurückweisung ist die sofortige Beschwerde nach §§ 11 Abs. 1 RPflG, 567 ZPO gegeben. § 793 ZPO ist nicht einschlägig, da wir noch nicht im Vollstreckungsverfahren sind.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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