Verein will "ruhen"

  • Hallo allerseits!

    Ich halte gerade die Mitteilung eines Vereins in Händen. Diese lautet:

    "Wir haben uns entschlossen, den Verein einige Zeit lang ruhen zu lassen. Den Vereinszweck können wir derzeit nicht ausüben, da viele Mitglieder zu krank sind (Anm.: Es handelt sich um einen "Alt-Herren-Sportclub"). Wir bemühen uns aber darum, neue Mitglieder zu werben und wollen den Verein daher noch nicht für beendet erklären. Wir haben noch Geld, dieses ist aber sicher angelegt."

    :gruebel: Ich hätte jetzt spontan gesagt, dass das AG da erst mal nichts zu veranlassen hat, oder? Ich neige dazu den Herrschaften mitzuteilen, wie sie im Falle einer beabsichtigten Auflösung/Löschung vorzugehen hätten und den Brief ansonsten erst mal einfach nur zu den Akten zu nehmen. Müsste das Finanzamt ebenfalls Kenntnis vom Status haben?

    Grüße u. vielen Dank
    Stella

  • Hallo allerseits!

    :gruebel: Ich hätte jetzt spontan gesagt, dass das AG da erst mal nichts zu veranlassen hat, oder? Ich neige dazu den Herrschaften mitzuteilen, wie sie im Falle einer beabsichtigten Auflösung/Löschung vorzugehen hätten und den Brief ansonsten erst mal einfach nur zu den Akten zu nehmen.



    Das würde ich genauso machen. Ich würde dem Verein weiterhin mitteilen, dass ein "Ruhen des Vereins" nicht eingetragen werden kann und der Verein so behandelt wird als sei er noch aktiv. Dem Finanzamt würde ich keine Mitteilung machen, da der Status des Ruhens keine registerrechtlichen Folgen hat. Dass muss der Verein schon selbst erledigen...

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Das Einzige, was ich noch überprüfen würde: Wie ist die Regelung für die Wahlperiode der Vorstandsmitglieder?
    Wenn eine Fortdauer nicht in der Satzung steht, würde ich darauf dringen, dass die entsprechenden Wahlen stattfinden und die Vorstandsänderungen angemeldet werden müssen.

    Ansonsten: laaaaange WV!

  • Wie holletalfons.
    Die nach der Satzung bestimmten MV und Wahlen müssen natürlich durchgeführt und angemeldet werden. Auf die (nicht ausgeübten) sportlichen Aktivitäten kommt es dagegen nicht an.

    Das FA ist nicht zu benachrichtigen, weil steuerliche Belange nicht berührt sind. Im Falle der Gemeinnützigkeit dieses Vereins ändert sich durch das "Ruhen" ebenfalls nichts.


  • Die nach der Satzung bestimmten MV und Wahlen müssen natürlich durchgeführt und angemeldet werden.




    *seufz* :confused: Genau daran wird es scheitern, fürchte ich. Ich hatte eben ein langes Telefonat mit dem 2. Vorsitzenden. Der 1. ist schon vor Jahren ausgeschieden, angemeldet wurde das bisher nicht. Der Stellvertreter ist sich sicher, dass sich keine neuen Vorstände finden werden. Seine Amtszeit läuft im Dezember aus und er wird sich nicht zur Wiederwahl stellen (können), aus Alters- und Krankheitsgründen... Man bezahlt bisher noch eine Trainerin, das Vereinsvermögen wird dafür aber nicht mehr lange reichen....

    Danke für Eure Hilfe, ich fürchte, es wird doch auf eine Auflösung rauslaufen.

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