Nebenamtliche Postzustellung durch Justizbedienstete nach § 168 ZPO

  • Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren, wie in den anderen Bundesländern die nebenamtliche Postzustellung durch Justizbedienstete aufgrund § 168 Abs. 1 Satz 2 ZPO geregelt wurde.

    Im Saarland hat das Ministerium die Möglichkeit nur im Rahmen einer nebenamtlichen (also außerdienstlichen) Zustellung zugelassen und auch nur für die Beamten des einfachen und mittleren Dienstes.

    Der gehobene Dienst wird in der AV nicht erwähnt. Irgendwelche Ideen, warum der gehobene Dienst, davon ausgenommen wurde? (Oder nur "redaktionelles Versehen"?).

  • Hier (Nds.) stellten Bedienstete aller Gruppen (mit Ausnahme der Richter) nebenbei zu. Inzwischen gibt es in Nds. aber ja einen Rahmenvertrag mit einem privaten Zustelldienst, so dass ich nicht so auf dem laufenden bin, ob überhaupt noch Kollegen zustellen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Bei uns (auch Nds.) haben nur Geschäftsstellen-Angestellte und Wachtmeister(innen) zugestellt. Seit dem Vertrag mit der Privatfirma bin ich auch nicht informiert, ob überhaupt noch ein Gerichtsbediensteter Zustellungen ausführt.

    Zitat von oL

    möcht ich mal einen ausm gehobenen sehen, der briefe verteilen würde ...



    Ich weiß nicht, was uns diese Bemerkung sagen soll, aber unter Hinweis auf den Thread "Beiträge von oL" ist dies wieder so ein typisches Beispiel...:sagnix: :daumenrun

  • Zitat von dreizehn

    Ich weiß nicht, was uns diese Bemerkung sagen soll, aber unter Hinweis auf den Thread "Beiträge von oL" ist dies wieder so ein typisches Beispiel...



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    ein seltsames statement. für was ist es denn "wieder so ein typisches beispiel", wenn der satz losgeht mit "ich weiß nicht, was uns diese bemerkung sagen soll"?

    wenn man -erklärtermaßen- nicht weiss, was jemand mit einer bemerkung sagen will - wie kann sie dann für irgendwas ein typisches beispiel sein?

  • Zitat von oL



    ein seltsames statement. für was ist es denn "wieder so ein typisches beispiel", wenn der satz losgeht mit "ich weiß nicht, was uns diese bemerkung sagen soll"?

    wenn man -erklärtermaßen- nicht weiss, was jemand mit einer bemerkung sagen will - wie kann sie dann für irgendwas ein typisches beispiel sein?




    Ich habe bereits in dem anderen Thread EOD erklärt - also vergiss es!

  • Kollegen des gehobenen Dienstes stellen bei meinem Gericht in Niedersachsen auch zu. Die Kollegen haben dies als Nebentätigkeit angemeldet.

    Geregelt ist dies über einen Vermerk in der Geschäftsverteilung. Bei Bedarf kann ich dort weitere Auskünfte über pers. Mail geben.

  • Auch in Bayern werden Zustellungen nebenamtlich durch arme Beamte des einfachen mittleren gehobenen Dienstes ausgeführt. Der Freistaat spart sich so eine Menge Geld und wird aufgrund des Einsatzes auch der gehobenen Beamten bald einen ausgeglichenen Haushalt haben. Es wurden inzwischen faktisch schon richtige Zustellbezirke für die einzelnen Beamten gebildet. Wehe jemand wildert im fremden Revier, äh Bezirk!!:teufel:
    Beliebt sind auch Hochhausviertel! Wer das neue Zustellrecht kennt, weiss auch warum die Sache mit der Zustellung nicht mehr so aufwändig ist, auch wenn der Zustellempfänger gerade seinen Mittagschlaf hält oder auf dem Klo sitzt und deshalb nicht sofort öffnet. Das geht dann Ruckzuck. ich selbt verzichte aus prinzipiellen Gründen allerdings auf einen derartigen nebenverdienst, um anderen nicht den Arbeitsplatz wegzunehmen, die vielleicht dringend eine hauptamtliche Arbeit als Zusteller suchen. Lieber geh ich in dieser Zeit in das Forum und freu mich auf die Kommentare von Ol u. co. :D .

  • Zitat von Wood

    Lieber geh ich in dieser Zeit in das Forum und freu mich auf die Kommentare von Ol u. co. :D .



    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... :D

    Bei uns haben - wie schon gesagt - einige Wachtmeister und ganz wenige vom mittleren Dienst mal Zustellungen bewirkt. Das hat aber wieder nachgelassen, weil in unserem OLG-Bezirk eine Privatfirma jetzt Post spielt.

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