Testamentsvollstreckung Einzelkaufmann

  • Guten Morgen,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch...

    Kann ein Testamentsvollstrecker eines Einzelkaufmanns das Erlöschen der Firma anmelden, oder müssen die Erben bei der Anmeldung mitwirken?

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Hallo Krotte,

    ich habe im Krafka/Willer (7. Auflage) bei Rz. 541 gefunden, dass der Testmentsvollstrecker (alleine) beim Registergericht anmelden muss, wenn er im eigenem Namen für Rechnung der Erben das Geschäft fortführt.

    Wie dieser Fall genau auszusehen hat in in der Rz. 563 ff. beschrieben.

    In allen anderen Fällen müssen immer alle Erben (auch die Vor- und Nacherben) bei der Anmeldung mitwirken.
    Im meine, dass sich das daraus ergibt, dass die Firma des Einzelkaufmanns beim Tod des Inhabers nicht automatisch erlischt, sondern, dass die Erben das Wahlrecht haben, die Firma unverändert fortzuführen oder das Geschäft unter neuer Firma fortzuführen.

  • Ich tendiere auch dazu, die Erben anmelden zu lassen. Schließlich verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass für die Erben. Eine Schließung eines Betriebes ist etwas anderes...aber etwas konkretes habe ich auch nicht gefunden.

    Ich verlange die Anmeldung der Erben einfach mal vom Notar und warte ab, ob er ein Argument dagegen hat.

    Vielen Dank für die Antwort - die hat mir geholfen!

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Wie schon oben gesagt: Ich würde die Anmeldung aller Erben verlangen.

    Ich würde sogar noch weiter gehen.
    Ich würde mir auch noch die Bestätigung der Erben geben lassen, dass sie das Geschäft nicht fortführen wollen.

    Dann glaube ich, hat der Notar kein Argument mehr gegen deine Zwischenverfügung.

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