Vollstreckungsschutz

  • Folgender Fall:

    Hauptzollamt vollstreckt gegen die Schuldnerin aus einem Bescheid des Arbeitsamtes. Es wurde eine Kontopfändung ausgebracht. Der Schuldnervertreter beantragt jetzt bei mir Vollstreckungsschutz unter PKH-Beiordnung.

    Bin ich dafür überhaupt zuständig? Vollstreckungsbehörde ist ja nicht das Amtsgericht.

    Meines Erachtens müsste die Schuldnerin, wenn die Bank Auszahlungen verweigert beim Hauptzollamt einen entsprechenden Kontoschutzantrag stellen.

    Bitte um Mithilfe.

  • Hallo,

    öffentliche-rechtliche Forderungen (z.B. der Arbeitsagenturen) werden nach dem Vrwaltungsvollstreckungsgesetz vollstreckt. Zuständig sind die von den Finanzbehörden bestimmten Vollstreckungsstellen. Hier das Hauptzollamt. Die Vollstreckung erfolgt nach den Bestimmungen der AO. Also: Schuldner zum Zoll schicken. (Gilt auch, wenn Körperschaften des öffentlichen Rechts vollstrecken, wie z.B. Krankenkassen. Schuldner wundern sich dann immer, wenn Forderungen der "Versicherungswirtschaft" vom Zoll beigetrieben werden.)

  • Ich habe vorliegend einen Fall mit etwas schwierigem Schuldner.
    Erst legt er gegen die Vollstreckung durch das Hauptzollamt "Rechtsmittel nach §§ 766 ff. ZPO" ein, dann begehrt er plötzlich § 765 a ZPO, nachdem die Richterin ihm geschrieben hat, dass wir unzuständig sind. Jetzt schreibe ich ihm nochmal, dass ich nichts für ihn tun kann, richtig?
    Ich darf hier auf keinen Fall etwas falsch machen. Da kommt dann sofort eine DAB usw. Die würde ich mir gerne ersparen.

  • Hört sich richtig an, wenn es nicht um Immobiliarvollstreckung geht. Wenn du noch schreibst, welche Forderungen das Hauptzollamt (evtl. sogar nach welcher Vorschrift) vollstreckt und gegen welche Vollstreckungsmaßnahme sich der Schuldner wendet und weshalb, kann man evtl. noch eine passende Paragrafenkette nennen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Es handelt sich um Vollstreckungsankündigungen durch das Hauptzollamt, die eine Forderung einer Krankenkasse vollstrecken möchten. §§ werden nicht genannt. Eine konkrete Vollstreckung ist aus der Akte aber auch nicht ersichtlich.

  • Was macht man eigentlich, wenn das Hauptzollamt sich weigert Vollstreckungsschutz zu gewähren?

    In meinem Fall hat der Schuldner eine Kontopfändung. Es geht Lohn auf das Konto des Schuldners ein. Der Arbeitgeber zahlt dem Schuldner unpfändbare Spesen.

    Ich habe ihn erneut zum HZA geschickt und mitgeteilt, dass sie ihn dort nicht abwimmeln dürfen, aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen bekanntlich Welten.

  • Was macht man eigentlich, wenn das Hauptzollamt sich weigert Vollstreckungsschutz zu gewähren?

    In meinem Fall hat der Schuldner eine Kontopfändung. Es geht Lohn auf das Konto des Schuldners ein. Der Arbeitgeber zahlt dem Schuldner unpfändbare Spesen.

    Ich habe ihn erneut zum HZA geschickt und mitgeteilt, dass sie ihn dort nicht abwimmeln dürfen, aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen bekanntlich Welten.

    Da gibt es von der Verbraucherzentrale und versch. Schuldnerberatungen eine gute Information für den Schuldner, welches
    man mit auf den Weg geben kann. Das wirkt meist mehr, als wenn der Schuldner nur mündlich vorträgt.

    Einfach mal googeln "Schuldnerschutz bei Kontopfändung öffentlich rechtlicher Forderungen". Ich kann das hier leider nicht verlinken

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