Hohe Grundschuld

  • Soll die Grundschuld erst eingetragen werden oder ist sie bereits eingetragen? In beiden Fällen müssen sich aus der EB alle belasteten Grundstücke, Grundbuchblätter und GB-Ämter ergeben.

    Buch- oder Briefrecht?

  • Zitat von MWSAD


    Macht dann ein nettes Sümmchen für den Schuldner :gehaess:


    Ach, aus Sicht des Schuldners machen die paar Kröten für die GB-Eintragung den Kohl auch nicht mehr fett - bei 214 Mio. Euro Schulden!!

    (Seit wir privat ein Darlehen zur Eigenheimfinanzierung aufgenommen haben, stört es mich auch nicht mehr, wenn mein Girokonto gelegentlich mal ein paar Euro ins Minus rutscht.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Man darf aber nicht vergessen, dass den Passiva (Schulden) auch die entsprechenden Aktiva (also der anteilige Eigenheimwert bei Privatkrediten oder Wert der Investition bei Firmenkrediten) gegenüberstehen. Aktiva und Passiva halten sich bei vernünftiger Finanzierung somit stets die Waage. Und unter diesem Gesichtspunkt ist es natürlich schon von Bedeutung, ob ich die Gebühr für die Eintragung des Grundschuld aus einem Wert von 60 Mio. € oder aus einem solchen von 214 Mio. € errechne. Denn egal wie ich rechne: Die anfallenden Kosten müssen sowohl vom Privatmann als auch von einer Firma erst wieder erwirtschaftet werden.

  • Hallo !

    GRG-Uwe möchte sicherlich, dass sich betroffene GBA bei ihm melden, damit eine einheitliche Eintragung zeitnah zustande kommt. Die Grundschuldbriefe (war doch mit Brief ?) müssten verbunden werden. Auch wäre es von Vorteil zu wissen, werden die volle Gebühr kassiert. Schickt ihm doch eine PN.

    Leider kann ich GRG-Uwe nicht helfen, da ich mich zur Zeit (seit 3 Wochen) im Urlaub befinde. Aber der Wert würde gut zu meinen Gemeinden passen.

    Grüsse von Balkonien !

    FOLIA-Jens

  • Zitat von GRG-Uwe

    Wir haben hier eine Gesamtrundschuld über ca. 214.000.000,00 EUR bei der ca. 138 Grundbücher und ungefähr 100 Blätter beteiligt sind. Ist jemand von Euch betroffen?



    mein Kredit bei der Bank ist wesentlich kleiner!!! :)

  • Zitat von GRG-Uwe

    (...) Gesamtrundschuld über ca. 214.000.000,00 EUR (...) Ist jemand von Euch betroffen?




    Ja, der Wert macht mich, im Hinblick auf meine monatlichen Bezüge, sehr betroffen:wechlach:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Deshalb mach ich auch Urlaub im eigenen Garten. Gut für ne Gurrywurst mit Pommes vom Imbiss reicht das Gehalt noch.

    Und nebenbei: Gestern hat meine Landesregierung beschlossen, mir auch noch das Weihnachtsgeld zu streichen. Danke, Danke, Danke !!
    Ich gebe es gern, damit andere sich auch eine Grundschuld von 214.000.000,00 EUR leisten können. :teufel: Immerhin hat derjenige eine Zinsbelastung (grob bei 4% Jahreszinsen) von gut 73000,00 EUR monatlich.

    Gruß

    FOLIA-Jens

  • Je nachdem wieviele Grundbuchämter beteiligt sind lohnt es sich für den Fall eines Briefrechtes, vielleicht mal ernsthaft mit dem Notariat in Verhandlung zu treten ob das denn wirklich Sinn macht. Allein für die Briefbildung dürfte sonst einige Zeit ins Land ziehen.

  • Er meinte vielleicht 138 Blätter und 100 Grndbuchämter?!?
    :gruebel:

    Ulf

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