Wir haben hier eine Gesamtrundschuld über ca. 214.000.000,00 EUR bei der ca. 138 Grundbücher und ungefähr 100 Blätter beteiligt sind. Ist jemand von Euch betroffen?
Hohe Grundschuld
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Ich verstehe die Frage nicht.
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Nun, gefragt werden soll wohl nach weiteren GBA, die einen solchen Antrag vorliegend haben.
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Das kommt bei großen Firmen durchaus mal vor.
Gibt es mit der Grundschuld ein Problem? -
Soll die Grundschuld erst eingetragen werden oder ist sie bereits eingetragen? In beiden Fällen müssen sich aus der EB alle belasteten Grundstücke, Grundbuchblätter und GB-Ämter ergeben.
Buch- oder Briefrecht? -
Höchstwert nach § 18 Abs 1 S 2 KostO (60 Mio. Euro) beachten !
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Ist § 23 Abs.2 S.1 KostO (Maßgeblichkeit des Nennbetrags der Schuld) hier nicht lex specialis? In § 18 Abs.1 S.2 KostO heißt es doch ausdrücklich, "soweit nichts anderes bestimmt ist." In § 23 Abs.2 S.1 KostO ist aber etwas anderes bestimmt.
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Tag auch am Tag 1 danach
Hab grad im WEB auch erst nachgelesen weil mein Kommentar nur die 31. Auflage ist.
Stimme hier juris2112 zu. § 23 Abs 2 trifft hier wohl zu.
Macht dann ein nettes Sümmchen für den Schuldner -
Zitat von MWSAD
Macht dann ein nettes Sümmchen für den Schuldner
Ach, aus Sicht des Schuldners machen die paar Kröten für die GB-Eintragung den Kohl auch nicht mehr fett - bei 214 Mio. Euro Schulden!!
(Seit wir privat ein Darlehen zur Eigenheimfinanzierung aufgenommen haben, stört es mich auch nicht mehr, wenn mein Girokonto gelegentlich mal ein paar Euro ins Minus rutscht.) -
Ulf
Klar, die interessierts eh nicht, bei 214 Mio´s im Miesen. Den Staat aber schon. -
Man darf aber nicht vergessen, dass den Passiva (Schulden) auch die entsprechenden Aktiva (also der anteilige Eigenheimwert bei Privatkrediten oder Wert der Investition bei Firmenkrediten) gegenüberstehen. Aktiva und Passiva halten sich bei vernünftiger Finanzierung somit stets die Waage. Und unter diesem Gesichtspunkt ist es natürlich schon von Bedeutung, ob ich die Gebühr für die Eintragung des Grundschuld aus einem Wert von 60 Mio. € oder aus einem solchen von 214 Mio. € errechne. Denn egal wie ich rechne: Die anfallenden Kosten müssen sowohl vom Privatmann als auch von einer Firma erst wieder erwirtschaftet werden.
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Hallo !
GRG-Uwe möchte sicherlich, dass sich betroffene GBA bei ihm melden, damit eine einheitliche Eintragung zeitnah zustande kommt. Die Grundschuldbriefe (war doch mit Brief ?) müssten verbunden werden. Auch wäre es von Vorteil zu wissen, werden die volle Gebühr kassiert. Schickt ihm doch eine PN.
Leider kann ich GRG-Uwe nicht helfen, da ich mich zur Zeit (seit 3 Wochen) im Urlaub befinde. Aber der Wert würde gut zu meinen Gemeinden passen.
Grüsse von Balkonien !
FOLIA-Jens
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Deshalb mach ich auch Urlaub im eigenen Garten. Gut für ne Gurrywurst mit Pommes vom Imbiss reicht das Gehalt noch.
Und nebenbei: Gestern hat meine Landesregierung beschlossen, mir auch noch das Weihnachtsgeld zu streichen. Danke, Danke, Danke !!
Ich gebe es gern, damit andere sich auch eine Grundschuld von 214.000.000,00 EUR leisten können. Immerhin hat derjenige eine Zinsbelastung (grob bei 4% Jahreszinsen) von gut 73000,00 EUR monatlich.Gruß
FOLIA-Jens
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Je nachdem wieviele Grundbuchämter beteiligt sind lohnt es sich für den Fall eines Briefrechtes, vielleicht mal ernsthaft mit dem Notariat in Verhandlung zu treten ob das denn wirklich Sinn macht. Allein für die Briefbildung dürfte sonst einige Zeit ins Land ziehen.
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Das habe ich mich auch schon gefragt.
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Er meinte vielleicht 138 Blätter und 100 Grndbuchämter?!?
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Könnte sein und ist sogar wahrscheinlich.
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