Beschlussfassung durch Insolvenzverwalter

  • Hallöchen!

    Problem:
    Über das Vermögen der Alleingesellschafterin - einer AG - meiner GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nun fasst der Insolvenzverwalter einen Gesellschafterbeschluss, in dem er einen Geschäftsführer abberuft und einen neuen GF bestellt.

    Frage: Darf er das?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Nach § 80 InsO geht mit der Inso-Eröffnung die Verwaltungs- und Verfügungsbefungis über das Vermögen der Schuldnerin auf den Verwalter über.

    Da zur Insolvenzmasse auch die Geschäftsanteile an deiner GmbH gehören dürften, gilt das für diese also auch, so dass der Verwalter für die Schuldnerin Gesellschafterbeschlüsse fassen kann.

    Ich hätte daher grundsätzlich keine Bedenken.

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