Weiß jemand, wie lange Schutzschriften bei Gerichten aufbewahrt werden? 90 Tage?
Aufbewahrung Schutzschrift
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Nach den Aufbewahrungsbestimmungen der Justiz NRW 4 Jahre.
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6 Monate!
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Gibt es keine einheitliche Richtlinie? Laut Zentrales Schutzschriftenregister ist die Aufbewahrung 90 Tagen.
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Einheitliche Bestimmungen gibt es meines Wissens nicht, zumal die Schutzschrift zwar anerkannt aber nirgendwo ausdrücklich normiert ist. Hier in M-V werden die Schutzschriften nach 6 Monaten weggelegt und sind dann 2 Jahre aufzubewahren. Das ergibt sich aus einer Zusatzbestimmung zu § 8 AktO.
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