Räumungsvollstreckung

  • Hallo!
    Bin auf folgenden Fall von unserem GV angesprochen worden und kann diesbezüglich leider nichts in den Kommentaren finden.
    Insolvenzverfahern ist eröffnet.
    Vermieter hat Titel gg. Schuldner und will diesen aus der Mietwohnung räumen lassen. Fällt die Räumung unter das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO?
    Ich denke nicht.
    Zweite Frage wäre, wenn er räumen kann, was passiert dann mit dem Mobiliar.
    Im Zweifel handelt es sich hierbei ja nur um unpfändbare Gegenstände, der GV könnte dann gem. § 885 ZPO vorgehen.
    Sollten sich jedoch noch Massegegenstände in der Wohnung befinden, müsste er sich meiner Meinung mit dem Verwalter in Verbindung setzen, oder?
    Sollte der Verwalter jetzt die Massegegenstände freigeben dürfte der GV diese aber wg. § 89 InsO nicht verwerten, oder?

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