Nießbrauch, Verfügungsverbot und Übertragungsverpflichtung

  • Hallo zusammen

    ich hab hier folgenden Antrag:

    (Noch-)Ehefrau ist als Alleineigentümer eingetragen

    Grundschuld ist eingetragen und sichert 2 Darlehen
    a) eines der Frau
    b) eines des (Noch-)Ehemannes

    Jetzt sollen eingetragen werden:

    a) Nießbrauch für den Ehemann (hier ohne Verwendungsansprüche und Wegnahmerechte)

    b) Belastungs- und Veräußerungsverbot außer an gem Abkömmlinge zugunsten des Ehemannes (nach Schuldhaftentlassung der Frau aus der Grundschuld)

    c) Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Ehemannes auf Übertragung des Grundstücks.

    Ich werd das Gefühl nicht los, dass die gute Frau hier anschließend mit ihrem Grundstück so gut wie nichts mehr anfangen kann.

    Banale Frage: Geht das oder gibts da irgendwelche Fundstellen, die gegen eine solche "totale Verfügungsbeschränkung" spricht. Kann auch sein, dass ich aufgrund der Hitze hier sowas von auf dem Schlauch steh!:gruebel:

  • Ich hatte schon mehrere ähnliche Fälle. Mit derlei Konstruktionen wird angestrebt, dass der Grundbesitz letztlich auf die gemeinschaftlichen Abkömmlinge übergeht und die Eheleute dafür im Rahmen des Scheidungsverfahrens auf ein Hauen und Stechen im Hinblick auf das an sich "zu verteilende" Grundstückseigentum verzichten.

    Ich hätte keine Bedenken.

    Im übrigen gehe ich davon aus, dass die Vormerkung zu lit. c) den Ehemann für den Fall sichern soll, dass die Ehefrau gegen das Veräußerungs- und Belastungsverbot nach lit. b) verstößt. Das Verfügungsverbot als solches wäre ja nicht eintragungsfähig.

  • Stimmt, sozusagen als eine Vormerkung - bedingt- einzutragen.

    Eben wegen diesem Verfügungsverbot hatte ich zunächst auch Bedenken.

    Aber gut, nachdem sowas schon öfters vorgekommen ist (nur eben nicht bei mir) tragen wirs halt ein und hoffen auf eine "gütliche" Trennung.

    Wärmt schon mal den Schlamm auf:teufel:

  • Nur interessehalber:

    Was sieht die notarielle Urkunde denn eigentlich für den Fall des Ablebens der Ehefrau vor? Erlöschen des bedingten Übereignungsanspruchs des Ehemannes und demzufolge freie Vererblichkeit durch die Ehefrau?

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