möchte gerne wissen, wie das so bei Euch gehandhabt wird:
Die Rechtsnachfolgeklausel für eine z.B. notarielle Grundschuldbestellungs-
urkunde, die sich bei uns bei der Sammelakte befindet, erteilt doch der Rechtspfleger?
Wird das Ganze als AR-Sache in der Zivilabteilung eingetragen?
Wie läuft das bei Euch?
Nach § 26 AktO müsste es doch zur Sammelakte, oder?
Danke für jeden Mitgedanken!