(Teil-)Abhilfe gegen Beschwerde

  • Eine Frage an die PKH-Experten.
    (Hoffentlich war ich nicht einfach nur zu dumm zum suchen ...)

    Habe im Verfahren PKH mit Raten bewilligt.
    Zulässige Beschwerde gegen die Bewilligung mit der Begründung: die angesetzten Raten wären zu hoch, weil die zu berücksichtigenden Ausgaben der Partei nicht richtig berechnet wären. Es wird Änderung der Raten auf max. X EUR beantragt.

    Überprüfung ergibt, dass zum Teil tatsächlich falsch berechnet wurde, jedoch können nicht alle angeführten Ausgaben der Partei berücksichtigt werden. Die sich nunmehr ergebende Rate ist immer noch höher als die beantragte.

    M.E. ist daher der Beschwerde nur zum Teil abzuhelfen, da nicht die beantragte Rate gewährt werden kann, daher trotzdem noch Vorlage ans Beschwerdegericht erforderlich.

    Andere Meinungen ?

  • Ich würde erst mal eine begründete Teilabhilfe machen und erklären, warum die beantragte Rate nicht erreicht werden kann und um Mitteilung bitten, ob die Vorlage ans Beschwerdegericht überhaupt noch verlangt, oder die Beschwerde reduziert wird - hat bei mir eigentlich immer geklappt ;) Vorlage ans Beschwerdegericht hatte ich in solchen Fällen nie :)

    ergänzt: Robert1 war schneller

  • Ich würde erst ein Anschreiben mit meiner Berechnung machen und fragen, ob damit einverstanden ist. Er wird es sicher sein und dann brauchst du in deinem Beschluss nicht so viel begründen. (Die Berechnung abspeichern und später dann gleich in den Beschluss reinkopieren)

  • Entsprechende Anhörung ist bereits erfolgt, keine Reaktion.
    Mit gings vor allem um die Frage, ob es wirklich nur eine Teilabhilfe ist (PKH kommt bei mir G.s.D. nur selten auf den Tisch). Scheint das Bauchgefühl nicht ganz getrogen zu haben.
    Die Anfrage, ob nunmehr Beschwerde erledigt, haben wir hier quasi serienmäßig mit dabei.

    Danke schön.

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