Rechtsnachfolgeklausel oder lediglich Firmenänderung

  • Hallo,

    Mal wieder ein etwas (w)irres Problem;
    Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel vorliegen. Aus dem Auszug aus dem Genossenschaftsregister ergibt sich, dass die Bank, um die es geht, bereits zweimal im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme, somit als übernehmender Rechtsträger andere Banken aufgenommen hat. In diesem Zusammenhang wurde auch 2 x die Firma geändert.

    Nun meine Frage: Mein Titel lautet auf die übernehmende Bank. Muss ich hier eine Rechtsnachfolgeklausel erteilen, da es sich in meinem Fall ja um die gleiche Stammgesellschaft handelt, die nur durch Aufnahme vergrößert wurde, oder reicht in diesem Fall eine Berichtigung der Firma?

    Vielen Dank schon für Eure Antworten

  • Die übernehmende Bank hat ja keinen Rechtsnachfolger, sondern hat nur "zugenommen" --> also reine Firmenänderung

  • Danke !
    Es ist immer wieder erstaunlich und lässt mich zweifeln an meiner eigenen Meinung, wenn man solche Vollstreckungstitel vorgelegt bekommt, aus denen seit Jahren vollstreckt wird, obwohl da z.B. keine Rechtsnachfolgeklausel dran ist oder die Zustellung fehlt!

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