Hallo !
Wollte mal nachfragen, wie ihr das handhabt bei Anwältten die im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden sind.
Habe eine Anwältin, die macht Ihre Vergütung in Höhe von 70,50 Euro ( Nr.3309 VV RVG ) geltend sowie eine Pauschale nach Nr.7002 VV RVG in Höhe von 20 Euro.
Ich habe ihr geschrieben, dass sie nur 20 % von 70,50 Euro ansetzen darf. Sie ist aber weiterhin der Meinung , dass sie die vollen 20 Euro beantragen kann.
Wie macht ihr das ?
Abgetrennt aus Auslagenpauschale nach Wahlanwaltsvergütung in BerH
li_li (Mod)