Hallo Ihr erfahrenen Familienrechtler,
kurz vor dem WE noch ein etwas längerer Text, bitte trotzdem lesen!
Es handelt sich um ein minderjähriges Kind, welches behindert ist.E s bekommt vom Versorgungsamt eine monatliche Rente in Höhe von ca. 2.360,- Euro. Außerdem hat es damals eine Nachzahlung bekommen, wovon eine Eigentumswohnung für das Kind gekauft wurde.
Das Versorgungsamt hat die Zahlungen an das Kind von der Eintragung eines Sperrvermerkes abhängig gemacht. Der Sperrvermerk wurde auch damals eingetragen.
Es werden monatlich 2.069,- Euro freigegeben, für die laufenden Kosten.
Nun ist es leider so, dass die Mutter nicht so bewandert ist. Sie ist mit der Vermögenssorge des Kindes wohl überfordert und beauftragt deshalb schon seit Jahren einen RA. Dieser beantragt alle Sachen beim Versorgungsamt, geht zu den Eigentümerversammlungen usw.
Nun ist es so, dass der RA bis jetzt für jeden Antrag immer Gebühren und Auslagen in Rechnung stellte und das Familiengericht die Freigabe der Beträge genehmigte.
Nun kommt es allerdings vor, dass der Gute immer häufiger Anträge auf Auszahlung stellt und auch für komische Sachen.
Kürzlich bekam ich einen Antrag auf Genehmigung der Auszahlung von insg. 1.044,- Euro.
- Für den Antrag auf Bewilligung der Auszahlung von weiteren 173,01 Euro pro Monat für den Mietzins für ein Gerät, was das Kind braucht = 12x 173 = 2076 Euro, daraus eine Gebühr nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer = 265,99 Euro
D.h. der RA hat einen Antrag gestellt auf Genehmigung der monatlichen Freigabe von weiteren 173,01 Euro. Das wurde genehmigt. Dafür, dass dieser Antrag gestellt wurde, will er jetzt eine Verfahrensgebühr. Das kann doch nicht sein. Das würde ja bedeuten, dass das Vermögen des Kindes schrumpft, nur weil ein Sperrvermerk auf diesem Konto angebracht wurde. Wenn der Antrag ohne RA gestellt worden wäre, wären keine Kosten angefallen.
Das ist der erste Antrag dieser Art in der Akte, obwohl schon mehrere Gelder auf Antrag des RA freigegeben wurden.
- Der RA will Geld dafür, dass er die treuhänderische Verwaltung des Sparbuches überwacht. Und für die Weiterleitung der Beträge über das Treuhandkonto.
Dafür macht er für das letzte Jahr 1.044,- Euro geltend, nämlich 12 Monate x 0,5 Stunden = 6 Stunden. Pro Stunde werden 150,00 Euro geltend gemacht = 900,00 Euro + Mwst. = 1.044,- Euro.
Ich finde das sehr hoch. 150,00 Euro pro Stunde. Würde man der Mutter die Vermögenssorge entziehen und einen Ergänzungspfleger bestellen, könnte der nur max. 33,50 Euro pro Stunde geltend machen.
Meine Vorgänger diese Art der Abrechnung schon letztes Jahr genehmigt. Aber ein RA muss doch, wenn dann nach dem RVG abrechnen. Die treuhänderische Verwaltung des Sparkontos müsste doch abgegolten sein durch die ganzen Gebühren.
Als Frage stellt sich mir nun, was ich da machen kann. Eigentlich ist die Mutter befugt, eine Vollmacht an einen RA zu erteilen. Nur sie übergibt die gesamte Vermögenssorge quasi an den RA, d.h. sie übt sie gar nicht aus und der RA kassiert fleißig die Gebühren.
Das Problem ist, dass das Kind monatlich ca. 300,- Euro sparen könnte, nach Abzug der laufenden Ausgaben, jedoch durch die RA-Kosten wird das Vermögen schon angegriffen.
Was ist, wenn das Vermögen mal aufgebraucht ist, laufen diese Spielchen dann über PKH? Das kann doch nicht sein.
Ich will nicht den Handlanger spielen, deshalb will ich was machen, aber mir fehlt die zündende Idee.
Darf ich als Familiengericht die Auszahlung dieser geforderten Beträge verwehren oder kürzen? Weil irgendeinen Sinn muss ja der Sperrvermerk haben, oder greife ich da zu sehr in das Recht der Mutter ein ihrem Kind einen Bevollmächtigten zu bestellen?
Eigentlich ist es ja die Mutter, die unfähig ist. D.h. ich habe schon überlegt ihr die Vermögenssorge zu entziehen, wegen unverschuldetem Versagen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich so weit gehen darf. Da es dafür ja strenge Voraussetzungen gibt. Dann müsste ich einen Ergänzungspfleger bestellen, evt. macht das ja das sogar Jugendamt.
Will mir den RA mal einbestellen und mit ihm darüber reden, nur wird der nicht mitspielen, wenn ich ihm seine Einnamen kürzen will.
Was würdet ihr in diesem Fall tun?
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende:)