Hallo@all!
Ich hätte da mal eine allgemeine Frage zur Abschichtung.
Bekannt ist mir, dass ein Miterbe seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft auch bei der Nachlasszugehörigkeit von Grundbesitz durch formfreien Vertrag -meist gegen Abfindung- im Wege der sog. Abschichtung aufgeben und auf diese Weise aus der Erbengemeinschaft ausscheiden kann. Das Grundbuch wird anschließend entsprechend berichtigt.
Angeblich soll diese Verfahrensweise auch dann funktionieren, wenn ein Wohnungs-/Teileigentümer bei einer bestehenden WEG (z.B. Reihenhäuser) (s)einen Grundstücksteil (mit seinem Reihenhaus darauf) nach Realteilung zum Alleineigentum erhalten soll unter Aufhebung der WEG an diesem Grundstücksteil.
Hatte schon jemand so einen (ähnlichen) Fall auf dem Tisch? Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen wie das gehen soll...
Ich hätte jetzt die WEG aufgehoben, die MEA untereinander an den Grundstücken ausgetauscht und anschließend wieder eine WEG mit den verbleibenden Wohnungs-/Teileigentümern begründet...