Ordnungsgeld

  • Hi zusammen -

    eigentlich bin ich im Thema Ordnungsgeld ja fit, aber irgendwie habe ich heute ein Loch im Kopf:

    Ordnungsgelder gegen Zeugen etc. vollestrecken wir - klar
    Zwangsgelder zur Erzwingung einer Leistung vollstreckt Partei - klar
    Ordnungsgled wegen Verstoß gegen die einstw.Vfg. vollstreckt - ?????

    Ist ja im Sinne der Partei und auch nicht aufgrund einer gerichtlichen Anordnung sondern aufgrund eines Beschlusses wegen eines Antrags der Partei. Daher tendiere ich dazu, dass es auch die Partei vollstreckt. Aber wo steht´s ??? :confused:

  • 888 ZPO selbst? Ich gebe zu, ich rate, weil ich den Kommentar gerade nicht pass habe.
    Gläubiger vollstreckt, allerdings zugunsten der Staatskasse.

  • Ein nach § 890 ZPO festgesetztes Ordnungsgeld wird von Amts wegen nach der Justizbeitreibungsordnung vollstreckt, § 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrO. Vollstreckungsbehörde ist der Vorsitzende des Prozeßgerichts, § 2 Abs. 1 JBeitrO i.V.m. § 2 b der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung.

    Als Vollstreckungsbehörde hat der Vorsitzende auch über die nachträgliche Bewilligung von Zahlungserleichterungen zu befinden, Art. 7 Abs. 2 EGStGB. Anstelle des Vorsitzenden entscheidet gemäß § 31 Abs. 3 RPflG der Rechtspfleger, soweit sich nicht der Richter im Einzelfall die Vollstreckung ganz oder teilweise vorbehält.

  • Hallo,

    zu diesem Theman habe ich auch noch eine Frage. Ich muss einen Beschluss gemäß § 890 ZPO vollstrecken, Inhalt: 500,00€ Ordnungsgeld, falls das nicht beitreibbar ist, je 100,00 € 1 Tag Ordnungshaft. Ich muss jetzt den GV beauftragen, weil die Sch. nicht freiwillig zahlt. Mein Problem: Kann ich mich im Auftrag an dan GV gleich mit monatlichen Raten à 100,00 € einverstanden erklären oder brauche ich dazu einen Antrag der Sch.? Muss ich durch Beschluss bewilligen oder reicht ein formloses Schreiben, Bekommt das auch die Gegenseite zur Kenntnis?

    Danke schon mal für Eure Hilfe!

    Tomoto

  • Weshalb so kompliziert? Wenn der Schuldner zahlen soll, dann wird zunächst alles eingefordert - ohne Ratenangebot. Wenn der Schuldner Ratenzahlung wünscht, kann er sich an das Gericht wenden unter Darlegung seiner Lage. Bloß nicht gleich freiwillig Rz. anbieten.

    Möglicherweise gewährt auch der GV von sich aus Raten, wenn es Erfolg verspricht. Im Wiederholungsfall teilt man dem GV mit, dass mit Ratenzahlungen kein Einverständnis mehr besteht. Ich würde auch gleich einen Kombiantrag stellen, denn erfahrungsgemäß verleitet die Gefahr, in die Schuldnerkartei/Schufa zu kommen, zum Hervorkramen ungeahnter großer Scheine... :D

  • Warum Ratenzahlung? Wer Ratenzahlung gewährt, hat m. E. Sinn & Zweck des verhängten Ordnungsgeldes nicht verstanden. Kann das Ordnungsgeld nicht bezahlt werden, wird Ordnungshaft vollstreckt. Ansonsten hat der Strafcharakter keine Wirkung.

  • Warum Ratenzahlung? Wer Ratenzahlung gewährt, hat m. E. Sinn & Zweck des verhängten Ordnungsgeldes nicht verstanden. Kann das Ordnungsgeld nicht bezahlt werden, wird Ordnungshaft vollstreckt. Ansonsten hat der Strafcharakter keine Wirkung.



    Ach VIP,
    wie sehr Du mir aus der Seele sprichst.
    In der Regel sind es 100- 150 €. Da noch mit Ratenzahlung anzufangen ist genauso, wie dafür den GV zu schicken.
    1x Zahlunsgaufforderung. Ist keine Zahlung eingegangen: Ladung! Dann Polizei und schupp ist das Geld dann doch da ( 90%) oder dann wird halt Haft vollstreckt( 10%). Bei den 10% hätte die Ratenzahlung auch nichts gebracht ud der GV schon 3x nicht ( außer Mehrkosten)

  • Ja, VIP :-), so sollte es sein. Blöd nur, wenn ein Richter im Termin dann gestattet, dass das Ordnungsgeld von 500,00 € in monatlichen Raten zu 20,00 € abgestottert werden darf :mad:

  • Warum Ratenzahlung? Wer Ratenzahlung gewährt, hat m. E. Sinn & Zweck des verhängten Ordnungsgeldes nicht verstanden. Kann das Ordnungsgeld nicht bezahlt werden, wird Ordnungshaft vollstreckt. Ansonsten hat der Strafcharakter keine Wirkung.



    Aha, unsere Ordnungsgeld-Hardlinerin :D

    Ich denke, wenn sich der Schuldner ansonsten vernünftig verhält, kann man durchaus eine angemessene Ratenzahlung gewähren. Es muss natürlich alles in einem gewissen Verhältnis stehen.

    Anderenfalls läuft man Gefahr, vorgeworfen zu bekommen, ohne Not die Ordnungshaft vollzogen zu haben, und das ist kein schöner Vorwurf.


  • Aha, unsere Ordnungsgeld-Hardlinerin



    Bin ich auch.

    Klappt in der gerichtlichen Praxis wunderbar...:teufel:, heißt ich der Praxis (nur)mit harten Bandagen in meinem Verfahren weiter. Scheint die einzige Sprache zu sein, die Zwangs-/Ordnungsgeldschuldner verstehen und sie dazu bringt sich zu rühren...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (1. September 2008 um 14:23)

  • Ja, VIP :-), so sollte es sein. Blöd nur, wenn ein Richter im Termin dann gestattet, dass das Ordnungsgeld von 500,00 € in monatlichen Raten zu 20,00 € abgestottert werden darf :mad:



    Tja , dass ist wirklich ...... . Hat er denn wenigstens eine Widerrufsklausel bei Verzögerung/ausbleibender Ratenzahlung drin ?


  • In dem verlinkten Thread ging es um Zwangsgeld.



    Is` schon recht...

    Ich sehe das bei Ordnungsgeld aber nicht (viel) anders.

    Wenn ein Ordnungsgeld verhängt wurde, hat dies einen trifftigen Grund. Ich sehe keinen Grund, entsprechenden Ordnungsgeldschuldnern entgegenzukommen. Sie hatten es ja selbst in der Hand es gar nicht soweit kommen zu lassen. Aber letztlich ist es eine Geschmacks-/Ermessenssache.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (1. September 2008 um 14:23)

  • Ja, VIP :-), so sollte es sein. Blöd nur, wenn ein Richter im Termin dann gestattet, dass das Ordnungsgeld von 500,00 € in monatlichen Raten zu 20,00 € abgestottert werden darf :mad:


    Das würde hier nie ein Richter machen. :teufel:

    Aha, unsere Ordnungsgeld-Hardlinerin :D



    Oui - dazu stehe ich auch. :cool:
    Wenn man ein-, zweimal Ratenzahlung gewährt hat und der Schuldner sich nicht dran hält bzw. indessen z. B. weitere Unterlassungsverstöße macht, dann ändert man ganz schnell seine Meinung und versucht ihn entsprechend zu "erziehen".[/quote] Daher:

    Scheint die einzige Sprache zu sein, dies Zwangs-/Ordnungsgeldschuldner verstehen und sie dazu bringt sich zu rühren...



    :dafuer:



  • Seh' ich auch so:
    Das Ordnungsgeld hat Straf-Charakter, da treib' ich die Strafe bei, von mir aus in angemessenen Raten!
    Das Zwangsgeld soll etwas erzwingen, da gibt's das volle Programm und eben keine Ratenzahlung.
    Der soll ja eben VA-Vordrucke ausfüllen und keine Raten zahlen!

  • Ihr zwingt einen zum Äußersten ;) - einen Blick in den Kommentar und das Gesetz.

    Rechtsgrundlage für die Ratenzahlung ist Art. 7 EGStGB.

    Nach meinem Verständnis ist das Gericht hiernach geradezu verpflichtet, eine angemessene Ratenzahlung zu bewilligen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen (insbesondere darf der Schuldner natürlich nicht weiter gegen irgendwelche Verpflichtungen verstoßen, was ein neues Ordnungsgeld rechtfertigen würde).

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