Mein Problem ist eine Mischung aus GB und Inso.
Mich hat heute eine Frau angerufen, die wollte sich erkundigen, wie sie ihre Rechte im GB löschen kann. Ihr Restschuldbefreiungsverfahren sei seit August abgeschlossen. Insovermerk ist im GB bereits gelöscht.
Wie kann man nun die Grundschulden löschen?
Einfach durch Löschungsbewilligung und Antrag?
Muss Sie dann die Löschungskosten zahlen?
Oder habe ich noch irgendwas wegen des abgeschlossenen Inso-Verfahrens zu beachten?
Löschung Rechte nach RSB
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klein_steffchen -
28. August 2008 um 11:17
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Klar! Antrag, Eigentümerzustimmung, Bewilligung (und ggf. Briefvorlage). Wie sonst?
Warum sollte sie keine Löschungskosten zahlen müssen? -
InsO ist vorbei, sie ist Bürgerin wie andere auch, muß sich also auch so verhalten und zahlen. Ulf kann ich nur zustimmen.
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Die im Grundbuch Deiner Anruferin eingetragenen Grundschulden können wie üblich aufgrund Löschungsbewilligung der Gläubigerin und Eigentümerzustimmung nach §§ 19, 27, 29 GBO (kostenpflichtig) gelöscht werden - das abgeschlossene Insolvenzverfahren und die Erteilung der Restschuldbefreiung haben hierauf keine Auswirkungen. Insbesondere sind die Grundschulden als solche nicht durch die erteilte Restschuldbefreiung "erloschen" oder "hinfällig" (worauf die Frage möglicherweise zielte).
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War mir jetzt nur nicht sicher. Gut, dann kann ich ihr das ja so sagen. Dankeschön.
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Bitte § 301 Abs. 2 S. 1 InsO mit beachten.
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