Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft

  • Der unter # 1 gesetzte Link verweist auf die Internetpräsenz des Bundesministeriums für Justiz.

    Dort heißt es unter anderen:

    "Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Bedingungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Voraussetzung für den Auskunftsanspruch ist u. a., dass der Rechtsverletzer im gewerblichen Ausmaß gehandelt hat."

    Was nicht gesagt wird:

    - Dieser Auskunftsanspruch wurde geschaffen, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten, die unter der Last der Strafanzeigen gegen die Urheberrechtsverletzer zusammenbrechen. Diese Anzeigen mussten erstattet werden, weil die Geschädigten ansonsten nicht erfahren hätten, wer ihr Urheberrecht verletzte. - Diese Last wird nun auf die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit verlagert. Viel Vergnügen, liebe Amtsgerichte!

    - Der Auskunftsanspruch zivilrechtlicher Art ist trotz Warnhinweisen im Gesetzgebungsverfahren, die von entsprechenden Experten kamen, nicht darauf untersucht worden, ob er im Hinblick auf den Datenschutz (gerade auch angesichts einschlägiger Entscheidungen des BVerfG) überhaupt verfassungsgemäß ist.

    Es kam über dieses Problem neulich eine einstündige Radiosendung im Deutschlandfunk. Nachdem ich das gehört habe, bin ich dem neuen Gesetz gegenüber skeptisch. Das ist kein Verbraucherschutz, das ist Staatsanwaltschaftsentlastung zu Lasten der Amtsgerichte. Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andre an!

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