Hallo, meine Suche war bisher leider nicht erfolgreich. Vielleicht hat jemand einen Tip für mich.
Folgender Sachverhalt:
2000 - Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechtes für den ersten Verkaufsfall
2001 - Kaufvertrag V - K1 über eine Teilfläche
2001 - (angeblich) Ausübung Vorkaufsrecht durch Vorkaufsberechtigten
heute - Messungsanerkennung und Auflassung V - K1, wobei das Vorkaufsrecht vorerst übernommen werden soll.
heute - Antrag auf Löschung des Vorkaufsrechtes, weil dieses durch die Nichtausübung beim Kaufvertrag V - K1 gegenstandslos geworden sei
Ich bin der Meinung, dass ich die Auflassung von V an K1 nicht vollziehen kann, weil ich dadurch erst das Vorkaufsrecht gegenstandslos mache.
Nach Mitteilung der Parteien soll ein Rechtsstreit über die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechtes anhängig sein.
Eine Anhörung des Berechtigten wäre zwar möglich, allerdings wird dieser der Löschung des VKR nicht zustimmen (habe schön öfter mit ihm telefoniert).
Irgendwie kommt mir die Sache komisch vor.
Gruß
Mitch