VB ohne Erlassdatum

  • Einen schönen guten Tag.
    Also bei uns besteht im Moment das Problem, dass VB's ohne Erlassdatum - im maschinellen Verfahren - an Antragsgegner sowie Antragsteller rausgeschickt wurden (aufgrund technischer Probleme mit dem System).
    Nun stellt sich die Frage, ob der VB auch ohne Datum wirksam ist.
    Bei den Antragsteller-Ausfertigungen wird dies wohl nicht so problematisch sein, da könnte man die Ausfertigung zurückfordern und einen klarstellenden Vermerk draufsetzen.
    Schwieriger wird's da mit den Antragsgegner-Ausfertigungen. Es besteht die Überlegung einen Beschluss hinterher zu schicken, in dem das Erlassdatum ergänzt wird.

    Ich wäre sehr dankbar für schnelle Hilfe.

  • Ich hätte keine Probleme damit. Die RM-Fristen laufen ab Zustellung, eine gesetzliche Verpflichtung das Datum aufzunehmen ist mir nicht bekannt. M.E. hat das Datum nur den Zweck, die Bezeichnung des Titels zu erleichtern/zu ermöglichen.

    Also würde ich das Programm ändern/lassen und gut is !

  • ich denke auch, dass nur der Zustellnachweis (Datum) auf der Antragsteller-Ausfertigung drauf sein muß. Zur eindeutigen Titelbeschreibung reicht auch das AZ.

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