Im GB ist ein Recht noch über 60.000 DM eingetragen.
Ich soll nun eine Abtretung dieses Briefrechts im GB eintragen. Dabei heißt es in der Urkunde:
Zitat
Im Grundbuch von ... ist eingetragen in Abt. III Nr. 2 EUR 30.575,25.
Dieses Grundpfandrecht treten wir mit den Zinsen ... ab an ...
Wer rechnen kann bemerkt, dass 60.000 DM nicht 30.575,25 € entsprechen sondern 30.677,51 €.
Grund zur Beanstandung oder ist es offensichtlich genug, dass das komplette Recht III/2 über 60.000 DM abgetreten worden ist?