Hallo,
gehört das hier unter die Rubrik Studium? Es ist nämlich ne Hausarbeit für den Fachwirt - oder gar nicht hierher?:
Gegeben ist ein Pfüb (Lohnpfändung) über Unterhaltsrückstände 1.4. – 31.5. erlassen am 17.04. (also vor Fälligkeit des Maiunterhaltes).
1. Heilt der bislang unwirksame Pfüb sich am 2.5 selber? (Zeitpunkt der Erinnerungsentscheidung maßgeblich, nicht die Erinnerungseinreichung, deswegen gehe ich bislang davon aus)
Des weitern fehlt das Arrestatorium, also wiederum Erinnerung.
2. Darf der Drittschuldner (oder muß???) trotzdem das Geld einbehalten? (solange keine Entscheidung vorliegt)
3. Schuldner hatte vor Fälligkeit bereits bezahlt, also macht er Erfüllung geltend. (muß aber nach seitenlanger Prüfung über 767 gehen), aber was ist mit dem zuviel bezahlten Betrag? Über 812 BGB oder kann ich das irgendwie in die ZV-Abwehrklage reinpacken?
Und wieso fährt mein Chef in den Urlaub, wenn ich solche Fragen habe?