Auslegung Antrag

  • Ich habe eine Begehren auf Eintragung des Eigentumübergangs vorliegen, indem lediglich die Bewilligung im Begehren enthalten ist und kein konkreter Antrag auf Eintragung vorliegt.

    "...Antrag die Eigentumsumschreibung im GB einzutragen, ist bereits im Kaufvertrag enthalten" so lautet es im Begehren des Notars.

    Ich würde gerne dahingehend auslegen, dass der Antrag als gestellt gilt. An welchen Vorschriften kann ich das festmachen?

  • Dies bedeutet doch, dass der Notar die Bewilligung als Bote einreicht und Du aufgrund des bereits vorliegenden Parteiantrages eintragen kannst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!