Hallo, hier kommt eine Hilferuf an alle, die sich damit auskennen.
Bin erst seit drei Tagen in der Vorm.Abteilung und momentan etwas hilflos...
Vor mir liegt ein Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer BGB-Gesellschaft.
Beteiligt sind die Eltern und die drei minderjährigen Kinder.
Gegenstand der Gesellschaft soll sein:
-der Erwerb sowie die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz
-der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensbeteiligungen sonstiger Art
Der Gegenstand ist nicht gewerbsmäßiger Natur, sondern ausschließlich objektbezogene Vermögensverwaltung.
Die Eltern sollen mit je 2% beteiligt werden,
die drei minderjährigen Kinder zu je 32%.
Kann mir da jemand weiterhelfen, worauf ich hier speziell achten muß?
Ich persönlich kann mir unter dem Erwerb und Verwaltung von Vermögensbeteiligungen sonstiger Art nicht viel vorstellen. Jedenfalls wäre mir das nicht eindeutig genug als Vormundschaftsgericht.
Muß man das eingrenzen lassen?
Bedarf es im Falle einer Genehmigungserteilung einer Dauerpflegschaft
oder hat man mit Genehmigung des Gesellschaftsvertrages auch die Handlungen der Gesellschaft genehmigt?
Fragen über Fragen....