Tausend Dank!
Probleme / Fragen bei Ausgliederung nach UmwG
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Hallo,
A bringt in die XYZ-GmbH & Co. KG als Sacheinlage sein von ihm als Einzelkaufmann betriebenes Unternehmen, welches nicht im HR eingetragen ist, ein.
Gegenstand der Einbringung sind alle durch die Bilanz erfassten Vermögensgegenstände, auch Grundstücke.
Was ist denn Eintragungsgrundlage in Abt. I? Ganz normal Auflassung vom......
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Hallo,
A bringt in die XYZ-GmbH & Co. KG als Sacheinlage sein von ihm als Einzelkaufmann betriebenes Unternehmen, welches nicht im HR eingetragen ist, ein.
Gegenstand der Einbringung sind alle durch die Bilanz erfassten Vermögensgegenstände, auch Grundstücke.
Was ist denn Eintragungsgrundlage in Abt. I? Ganz normal Auflassung vom......
Ist denn aufgelassen, mit genauer Grundstücksbezeichnung?
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Ja, das passt alles
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Eine Sacheinlage ist kein Vorgang nach Umwandlungsgesetz. Der Vertrag über die Sacheinlage ist die schuldrechtliche Grundlage für die notwendige Auflassung. Wenn die Auflassung vorliegt (nebst UB), kann Eigentumsumschreibung erfolgen.
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Ja, das passt alles
Dann: Umschreiben.
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Alles klar - danke (UB liegt vor).
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