Was nimmt die RAst auf ?

  • Aber es kommt natürlich auch darauf an wie häufig das ist

    Sorry, aber ganz klar nein. Die Zuständigkeit hängt nicht an der aktuellen Belastung. Das ist genau was ich meinte. Man wird Sachen, die man einmal angefangen hat, meist nicht wieder los. Ist dem Bürger auch schlecht zu erklären, heute mach ich's, nächste Woche nicht mehr.

  • Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (U.d.G.), dessen Aufgaben von Beamten des

    mittleren Dienstes (§ 3 II GStO) oder von Angestellten wahrgenommen werden, ist

    zuständig für die Aufnahme eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
    Der Inhalt des Antrags muss dem Inhalt des Beschlusses entsprechen (vgl. Ziffer IV. 3.).

    Gleiches gilt für die Anträge auf Beratungshilfe.....
    oder gibt es bei Euch Richter, die Anträge auf einstweilige Vfg oder einstweilige Anordnung- persönlich- aufnehmen?


    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Ganz nebenbei bemerkt:
    In seltenen Sonderkonstallationen schon: Mündliche Verhandlung in einer streitigen Sache. Die Angelegenheit spitzt sich zu, Kläger stellt ergänzend Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes zur Sicherung des Klageerfolgs. Natürlich nehme ich den Antrag auf, nämlich zu Protokoll der mündlichen Verhandlung, und schicke ihn nicht etwa raus zur RASt oder zum Anwalt, um das ergänzend aufnehmen zu lassen. Aber ist wirklich eine Orchidee, das gebe ich zu. 😉

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Aber es kommt natürlich auch darauf an wie häufig das ist

    Sorry, aber ganz klar nein. Die Zuständigkeit hängt nicht an der aktuellen Belastung. Das ist genau was ich meinte. Man wird Sachen, die man einmal angefangen hat, meist nicht wieder los. Ist dem Bürger auch schlecht zu erklären, heute mach ich's, nächste Woche nicht mehr.

    Ja, jetzt, wo ich es angefangen habe, mache ich es auch weiter so, dass ich bei der RAST die Anträge zum PfÜB aufnehme. Das kann ich mir bei einem Fall in 4 Monaten leisten. Und bevor ich zusehe wie Leute hier weggeschickt werden ... Das kann ich gar nicht leiden.

  • Aber es kommt natürlich auch darauf an wie häufig das ist

    Sorry, aber ganz klar nein. Die Zuständigkeit hängt nicht an der aktuellen Belastung. Das ist genau was ich meinte. Man wird Sachen, die man einmal angefangen hat, meist nicht wieder los. Ist dem Bürger auch schlecht zu erklären, heute mach ich's, nächste Woche nicht mehr.

    Ja, jetzt, wo ich es angefangen habe, mache ich es auch weiter so, dass ich bei der RAST die Anträge zum PfÜB aufnehme. Das kann ich mir bei einem Fall in 4 Monaten leisten. Und bevor ich zusehe wie Leute hier weggeschickt werden ... Das kann ich gar nicht leiden.

    :daumenrau Das sehe ich auch so. Ich nehme auch alles auf, ob funktionell zuständig oder eben nicht.

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