Was nimmt die RAst auf ?

  • Das soll mal ne ganz allgemeine Frage sein, wie es bei Euch in der Rechtsantragsstelle so läuft bzw. wie die Begriffe da definiert werden.

    Bei mir gilt die Dienstanweisung der Arbeitsgerichte in Bayern :

    Zitat


    UdG haben Klagen, Anträge, Gesuche und Erklärungen von Rechtsuchenden und Prozessparteien zu Protokoll zu nehmen, soweit diese Geschäfte nicht nach § 24 Rechtspflegergesetz (RPflG) den Rechtspflegern übertragen sind.



    Und ja - die Aufgaben sind dem Rpfl. übertragen. ;)

    Aufnahme von Klagen - völlig unstrittig.
    Aufnahme von Anträgen (Terminsverlegung, auch mal PKH, etc.) - völlig unstrittig

    Aufnahme von Gesuchen & Erklärungen - da ist mein Problem in der Auslegung.

    Wenn zB eine Partei kommt und nur mitteilen will, dass sie ne neue Anschrift hat, dann ist das völlig unproblematisch.
    Oftmals wird bei uns aber einer Partei im Beschlussweg aufgegeben, bestimmte Punkte zu belegen oder zu Sachverhalten Stellung zu nehmen. Oder es tauchen Parteien auf, die einfach zu einem Termin nochmal was sagen wollen. Sind das aufzunehmende Erklärungen ?


    Und was ist eigentlich mit der beliebten Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen einen Kollegen irgendwo im Hause) - Antrag oder Erklärung oder ... ??? Aufnahme über RAst ?


  • Und was ist eigentlich mit der beliebten Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen einen Kollegen irgendwo im Hause) - Antrag oder Erklärung oder ... ??? Aufnahme über RAst ?



    Bin doch keine "Tippse" für einen, der keine Lust zu schreiben hat. Das mache ich nicht.

  • DAB auf der RAST aufnehmen geht gar nicht, ich kam aber auch nie in die Verlegenheit, d.h. das wollte auch nie jemand bei mir auf der RAST, aber alle anderen Anträge und Erklärungen, die in #1 angesprochen wurden, habe ich aufgenommen, wenngleich Ergänzungen zu Klagen oder dergleichen äußerst selten waren, aber wenn ein Richter sich über einen zu unsubstantiierten Antrag beschwert hat und wollte, dass ich den Bürger nochmal zur Ergänzung auf die RAST lade:eek: habe ich das nicht gemacht. Es ist schlicht nicht meine Aufgabe - insbesondere wenn der Bürger total unvorbereitet auf eine Klageaufnahme besteht, einen komplett entscheidungsreifen Antrag aufzunehmen . . . ;) möge der Richter zwischenverfügen :D

    Aber es gab auch nur einen Richter, der derart witzige Ideen hatte (eine selbstherrliche superarrogante Person :daumenrun), und der ist seit wenigen Jahren im Ruhestand :)

  • Ich bin schon in die Verlegenheit gekommen, dass bei mir auf der Rechtsantragstelle ein Querulant eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu Protokoll geben wollte. Ich habe das abgelehnt und mich für unzuständig erklärt.

  • Komisch, das Problem stellt sich bei uns nicht. Meist sprechen die Herrschaften (in laufenden Verfahren) eh zuerst mit dem/der UdG in der Geschäftsstelle und wenn diese/r meint zu erkennen, dass es sich um einen rechtlichen Antrag handelt, verweist er/sie meist an die RAST. Aber einfache Erklärungen kann ja wohl sogar der Pförtner entgegennehmen oder was ? Und warum reichen die nicht einfach einen kurze schriftliche Mitteilung ein, anstatt ewig vor einer RAST zu warten ???

    Und zu dem Anderen:
    Auch ich habe das Gefühl, dass der Anspruch der Richter/Sachbearbeiter an die Sachanträge höher wird, je größer die Qualität der Arbeit des in der RAST arbeitenden Rpfl ist. Im Zweifel einfach darauf hinweisen, dass die Leute wirksame Anträge auch auf Bierdeckeln einreichen können und es als Kompliment nehmen...

  • Gesuche und Erklärungen nehmen wir auch mit auf. Sicherlich kann man darüber streiten, ober insoweit sind wir "Dienstleistungseinheit" ;).

    Dienstaufsichtsbeschwerde schließe ich aus. Das ist eine subjektive Sachverhaltsdarstellung, das kann jeder selbst schreiben. Da kann der Bürger von mir aus noch einen Kugelschreiber, ein Blatt Papier und einen Platz vor der Tür am Tisch haben.

  • Komisch, das Problem stellt sich bei uns nicht. Meist sprechen die Herrschaften (in laufenden Verfahren) eh zuerst mit dem/der UdG in der Geschäftsstelle und wenn diese/r meint zu erkennen, dass es sich um einen rechtlichen Antrag handelt, verweist er/sie meist an die RAST. (...)



    Bei uns gibt's keine Geschäftsstelle oder Serviceeinheit für die bzw. vor der RAST, so wie etwa in München . . . die kommen alle direkt in die RAST und dann wird geguckt, (ob) was geht . . . ;)

  • Ich bin auch beim ArbG an der RAST und nehme alles auf. Aber eine DAB hatte ich auch noch nicht. Ich glaub da würde ich dann auch versuchenmich zu weigern und was von Befangenheit erzählen.

    Wenn er aber darauf besteht, dann beiss ich eben in den sauren Apfel und lass mir das aber diktieren. Mach ich eh öfter, wenn irgend etwas komplett hohl ist. Da mach ich dann meinen Vermerk für die Richter drüber und dann wissen die auch, dass das nicht auf meinem Mist gewachsen ist.

  • Bei uns ist die RASt auf jeden Rpfl für seine Zuständigkeit aufgeteilt.

    Ich nehme nur den Antrag auf Klage, Erlaß e.Vfg bzw. e.A. - jeweils ohne Begründung- auf. Will einer auch noch PKH beantragen, dann wird er gleich zum RA geschickt, denn diese Anträge protokollieren wir erst gar nicht. Die Begründung seines Antrags muß der Antragsteller in einem Nebenzimmer selbst aufschreiben, wenn er einen verfahrenseröffnenden Antrag bei uns stellen möchte, ansonsten soll er zum RA gehen. Er erhält, wenn er will, Papier und Stift. Die Begründung muß er schon selbst schreiben, so schließen wir wenigstens die "Spaßmacher" aus, üblicherweise schaffen das die meisten auch in 10-15 Minuten, nachdem sie mein Zimmer verlassen haben. Ist die Begründung fertig, unterschreiben sie und ich das von mir über PC gefertigte Antrags-Protokoll in dem steht: Begründung siehe Anlage.
    Alle anderen Erklärungen, die keine Anträge auf ein gerichtliches Verfahren sind, (Adressen, Zeugenbenennung, Urkunden/Belegnachreichung, Erklärungen zur PKH-Überprüfung usw.) macht die SE.

    Und Antrag auf DAB gibt´s nicht, 1. ist das kein Antrag und 2. ist das Verwaltungssache, der "sich Beschwerende" wird in die Verw.Abt. geschickt

  • Wer einmal bei mir in der RAst ist, wird auch nicht auf die Serviceeinheit weiterverwiesen, sondern der Antrag wird fertig gemacht.
    Bisher hab ich mich aber immer gegen die Aufnahme von angeforderten Stellungnahmen gesperrt, da die Parteien sowas selbst formulieren können. Aber da ist ja nun die Grenze zu "Erklärung" sehr fließend.

    Wenn jemand PKH beantragen will, wird er grundsätzlich zum Anwalt geschickt, aber hinundwieder nehmen wir das auf mit dem Zusatz (den meist die Richter wollen) "PKH unter Beiordnung eines vom Gericht zu benennenden RA wird beantragt" .

  • Bei PKH mach ich das auch so.

    Neulich war Einer hier, der wurde von seinem Anwalt geschickt, weil der gerade keine Zeit hätte, aber beim Termin würde er ihn dann vertreten.

    Dem hab ich erstmal erzählt, das sein Anwalt dann trotzdem volles Geld bekommt und dass das für einen guten Anwalt sehr unüblich ist. Das fand ich dann schon dreisst von dem Anwalt. Jetz soll ich schon seine Tippse spielen. Da aber anderen Tag die Klagefrist ablief, habe ich die Klage aufgenommen.

  • Ich bin auch beim ArbG an der RAST und nehme alles auf. Aber eine DAB hatte ich auch noch nicht. Ich glaub da würde ich dann auch versuchenmich zu weigern und was von Befangenheit erzählen.

    Wenn er aber darauf besteht, dann beiss ich eben in den sauren Apfel und lass mir das aber diktieren. Mach ich eh öfter, wenn irgend etwas komplett hohl ist. Da mach ich dann meinen Vermerk für die Richter drüber und dann wissen die auch, dass das nicht auf meinem Mist gewachsen ist.




    Das lief bei meinem ehemaligen Gericht (ArbG) genauso.

    Da kam es auch gelegentlicht vor, dass Richter verschiedene Punkte oder die Begründung einer Klage beanstandeten und dem Kläger empfahlen, zwecks ordnungsgemäßer Aufnahme die RAST aufzusuchen.

  • Wenn jemand PKH beantragen will, wird er grundsätzlich zum Anwalt geschickt, aber hinundwieder nehmen wir das auf mit dem Zusatz (den meist die Richter wollen) "PKH unter Beiordnung eines vom Gericht zu benennenden RA wird beantragt" .





    M. E. lautet der Passus richtig wie folgt:

    "PKH unter Beiordnung eines noch zu benennenden RA RA wird beantragt"


    Dieser wird verwandt, da die Kläger bei Klageaufnahme noch nicht wissen, welcher RA sie vertreten soll und dieser später mitgeteilt wird bzw. seine Mandierung anzeigt.

  • So ist das bei uns auch öfter.

    Aber da kann ich ja dagegenhalten. Ich sag immer, wenn ihnen noch was einfällt, dann erklären sie es im Termin als Klageerweiterung zu Protokoll.

    Wobei unsere Richter eigentlich ganz easy im Umgang sind.

  • Also ich empfinde es als ein wenig zu viel, wenn die Geschäftsstellen alle Leute mit Anträgen und Erklärungen zu mir schicken, weil sie angst haben, etwas zu protokollieren. Hier hat das dermaßen überhand genommen, dass die Geschäftsstellen mittlerweile alle, die auch nur mehr als Ihre Adresse zu Protokoll geben wollen oder nach dem Weg fragen, hierher schicken. Sinnvolle aufteilung fände ich, wenn die Anträge, über die bislang bei uns im Hause noch keine Akte rumfliegt, bei der RA-Stelle gemacht werden, ebenso wie auch die EA und EVfg und klar, das Beratungshilfezeugs. Sobald eine Verfahren anhängig ist, haben wir ja auch zustädige Geschäftsstellen und Rechtspfleger. Die kennen sich doch in ihren Akten viel besser aus als ich ohne dieser bei meiner RA-Stelle. Diese aufteilung fände ich wesentlich sinnvoller und auch zeitsparender.
    So wies jetzt bei und läuft, hat man halt auch die ganzen Stellungnahmen, wo einer kommt und protokollieren lässt: ich hab das nicht gemacht, ich weiß nicht was das soll, ich bin unschuldig, punkt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!