Bearbeitungsdauer Beratungshilfe

  • Hier sind die Zustände zwar nicht ganz so schlimm wie in Berlin, aber immer noch schlimm genug. Ich habe z.B. heute noch 5 Wochen alten Urlaub, den ich unbedingt bis 30.9. verbrauchen muss, und zudem über 60 Überstunden. Bediene 5 verschiedene Abteilungen (mit EDV-Betreuung sind es sogar 6 Bereiche), die ich selbstverständlich nach Prioritäten aufteilen muss, selbstverständlich befindet sich Beratungshilfe da ganz unten. Zurückweisung und Zwischenverfügungen: ja, aber in klaren Fällen, unter Verweis auf klare Rechtsprechung und nicht, wie hier im Forum manchmal an Postings vorzufinden: "Würde ich nicht bewilligen" (ohne schlüssig Begründung, die einem Rechtsmittel standhält). Meine Direktorin wäre ganz sicher nicht erfreut, wenn ich sie in Beratungshilfesachen mit Erinnerungsverfahren zuschütte.

    Das Dumme ist, wenn man mehrere Abteilungen bearbeitet, dass man zu jedem Fachgebiet Stellungnahmen und Berichte schreiben, Fortbildungsveranstaltungen besuchen oder sich mit Gesetzesänderungen beschäftigen muss (siehe zuletzt FamFG und Reform des Kontopfändungsschutzes). Da ist einer an einem großen Gericht viel besser dran, der das alles nur zu einem Fachgebiet machen muss. Nach Pensen wird man nämlich ausschließlich zur Zahl der Verfahren abgerechnet, und nicht zum "fixen" Anteil seiner Arbeit, der unabhängig von der Zahl der Verfahren anfällt.

    Es gibt dann eben Sachgebiete, wo Qualität unbedingt wichtiger als Quantität ist, und eben andere, wo man das nicht so einstufen kann/ darf, weil man sonst Stand Mai nicht 60 sondern schon 200 Überstunden hätte. Und Beratungshilfe ist ein Massenverfahren - wir müssen jedenfalls sehen, wie wir so viel wie möglich durchbekommen. Wenn ich da genauso viel bemängeln und Zwischenverfügungen schreiben würde, wie das von manchen hier zum Ausdruck gebracht wird, hätte ich entweder die 200 Überstunden oder es würde zu Lasten anderer Fachbereiche gehen, was ich aber nicht verantworten kann. Ich sehe dann auch die Relation zu unseren Richtern, die praktisch Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung/-verteidigung vor PKH-Bewilligung kaum zum Maßstab ihrer Entscheidung machen (es wird nahezu zu 100% bewilligt, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse einigermaßen passen), nur um wenig Arbeit zu haben und nach 4-6 Stunden wieder nach Hause zu gehen, und wo die Anwaltsvergütungen im Durchschnitt 10x so hoch ausfallen wie bei Beratungshilfe.

    Um es klarzustellen: Letzteres ist nicht mein Maßstab und der meiner Rpfl-Kollegen, aber man kann nicht so tun, als ob man es nicht sehen würde. Die Behördenleitung verlangt nunmal unter Hinweis darauf, dass es sowieso nicht mehr Personal gibt, dass die Masse der Verfahren erledigt wird, sodass jeder in seinem Aufgabenbereich selber festlegen muss, wie hoch er das Verhältnis Qualität zu Quantität ansetzen muss - dieses Verhältnis ist jedenfalls bei Nachlasssachen oder familiengerichtlichen Genehmigungen bei mir ein anderes als in Beratungshilfesachen, bei der nachträglichen PKH-Überprüfung oder beim Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Und "Prioritäten setzen" oder "Wichtiges und von nicht so Wichtigem zu unterscheiden" ist stets auch ein Kriterium in Beurteilungen - wobei gerade jüngere Kollegen damit häufig ihre Probleme haben und sich an nicht so wichtigen Dingen verzetteln, sodass sie ihre Arbeit nicht bewältigen können. Aber Ausnahmen gibt es natürlich auch bei ihnen. Vor 15 Jahren hätte ich bestimmt für die eine oder andere Sache (Beratungshilfe, Pfändungs-und Überweisungsbeschluss) die doppelte Zeit verwendet als heute (da hatten wir für die gleiche Arbeit auch noch bedeutend mehr Personal !!), was heute gar nicht mehr so ginge, wenn man die Ist-Arbeitszeit betrachtet.

  • [...]Das Dumme ist, wenn man mehrere Abteilungen bearbeitet, dass man zu jedem Fachgebiet Stellungnahmen und Berichte schreiben, [...]


    Würde es etwas bringen, diese Dinge einfach nicht mehr zu machen? Schließlich gehören Stellungnahmen und Berichte nicht zu den Kernaufgaben eines Rechtspflegers. Einzig mein Ehrgeiz, mich aktiv an der Weiterwicklung des Rechts beteiligen zu wollen, zwingt mich doch dazu. Oder?

  • Dann würde man von unserer Verwaltung ewig genervt und steht zudem noch schlecht beim Behördenvorstand da; ich habe sowieso bei uns den Eindruck, dass das wichtigste erst mal die Verwaltung ist, dann kommt erst alles andere.

  • [...]Das Dumme ist, wenn man mehrere Abteilungen bearbeitet, dass man zu jedem Fachgebiet Stellungnahmen und Berichte schreiben, [...]


    Würde es etwas bringen, diese Dinge einfach nicht mehr zu machen? Schließlich gehören Stellungnahmen und Berichte nicht zu den Kernaufgaben eines Rechtspflegers. Einzig mein Ehrgeiz, mich aktiv an der Weiterwicklung des Rechts beteiligen zu wollen, zwingt mich doch dazu. Oder?



    Das stimmt so nicht. Je nachdem, zu was man berichten soll, kann ein solcher auch intern etwas bewirken. Wenn z.B. gefragt wird, warum andere es anders machen und man hinterfragt, warum man es denn so macht.

    Wichtiger sind aber die "Praxisanhörungen". Wenn man keine Stellungnahme abgibt, muss man hinterher mit dem Sch... leben, der da kommt. Anders kann man wenigstens sagen, dass man ja darauf hingewiesen habe ...

  • Ich denke, die Situation ist auch ohne Übertreibungen schlimm genug. Wenn Deine Verwaltung von 75% Personalausstattung (entspricht einer Mangelquote von 1,33 bzw. 133% Belastung) spricht, dann der regelmäßige Urlaub und die durchschnittlichen Krankheitstage etc. bereits berücksichtigt.



    Ich habe mir jetzt mal die Zahlen für unser Gericht besorgt. Nimmt man hier die Anzahl aller Rechtspfleger und setzt ihr Pensum mit 1,0 an, so kommt man auf auf einen Wert von sagen wir mal 25,00 (ist nur fiktiv). Aber alle Rechtspfleger haben kein Pensum von 1,0. Viele liegen durch Verwaltungsaufgaben drastisch (0,15 bis 0,25 Pensum, der Rest ist Verwaltung) darunter. Verwaltung zählt aber nicht wirklich, schließlich macht man die ja nebenbei. Das Land Berlin hat seine (fast) gesamte Verwaltung in die einzelnen Amtsgerichte verteilt. Nimmt man jetzt noch die Teilzeitkräfte hinzu, dann kommst du am hiesigen Gericht auf einen Wert von 0,72 (fiktiv gerechnet Zusammenrechnen aller Pensenx100, geteilt durch Anzahl Rechtspfleger). Das heißt für mich, dass wir eine Mehrbelastung von 28% für jeden Rechtspfleger auf sein jeweiliges Pensum haben. Bei Ausfällen (Krankheit, Schwangerschaft) und bei Neuaufstellung von zusätzlichen Dezernaten kommen, wie wohl überall, keine neuen Rechtspfleger hinzu. Dieses ist in eigener Verantwortung auszugleichen.


  • Ich habe mir jetzt mal die Zahlen für unser Gericht besorgt. Nimmt man hier die Anzahl aller Rechtspfleger und setzt ihr Pensum mit 1,0 an, so kommt man auf auf einen Wert von sagen wir mal 25,00 (ist nur fiktiv). Aber alle Rechtspfleger haben kein Pensum von 1,0. Viele liegen durch Verwaltungsaufgaben drastisch (0,15 bis 0,25 Pensum, der Rest ist Verwaltung) darunter. Verwaltung zählt aber nicht wirklich, schließlich macht man die ja nebenbei. Das Land Berlin hat seine (fast) gesamte Verwaltung in die einzelnen Amtsgerichte verteilt. Nimmt man jetzt noch die Teilzeitkräfte hinzu, dann kommst du am hiesigen Gericht auf einen Wert von 0,72 (fiktiv gerechnet Zusammenrechnen aller Pensenx100, geteilt durch Anzahl Rechtspfleger). Das heißt für mich, dass wir eine Mehrbelastung von 28% für jeden Rechtspfleger auf sein jeweiliges Pensum haben. Bei Ausfällen (Krankheit, Schwangerschaft) und bei Neuaufstellung von zusätzlichen Dezernaten kommen, wie wohl überall, keine neuen Rechtspfleger hinzu. Dieses ist in eigener Verantwortung auszugleichen.


    :gruebel::gruebel::gruebel:
    Tut mir leid, ich verstehe jetzt nur Bahnhof. Das mag aber an mir liegen. Sachlich kann ich mich mit Deinen Argumenten zunächst nicht auseinandersetzen. Vielleicht kannst Du Deine Antwort noch einmal überarbeiten?

  • Ok, ich habe wohl zu verwirrend geschrieben. Nehmen wir an, nach Pebbsy hätte unser Gericht einen Bedarf von 10 Rechtspfleger zzgl. Rechtspfleger in der Verwaltung. Das hieße dann bei einer Berechnung, dass jeder Rechtspflegerder in der Rechtspflege tätig ist zu 100% nach Pebbsy ausgelastet ist. In Berlin wurden die Personalverwaltung und anderes, welches in anderen Bundesländern dem LG und OLG übertragen ist, auf die Amtsgerichte übertragen. Und hier wurden die Aufgaben an die Rechtspfleger weitergegeben. Berlin hat deshalb z.B. Gruppenleiter. Die Aufgaben sind vielfältig. Sie beginnen bei der Mitarbeitereinteilung, -beurteilung (also Rechtspfleger beurteilen Rechtspfleger), Bearbeiten von Dienstaufsichtsbeschwerden und vielen vielen mehr. Nebenbei arbeiten die Gruppenleiter noch in der Rechtspflege, jedoch zu einem geringeren Teil, zB zu 25%=0,25 nach Pebbsy. Die restlichen 75%=0,75 müssen die verbliebenden Rechtspfleger auffangen. Die Rechnung würde jetzt bei zehn Rechtspflegern und einem Gruppenleiter lauten, 10,00 (10x1,0) nach Pebbsy sind 100%, tatsächlich arbeiten aber nur 9,25. Das ergibt dann 92,5. Das heißt für mich, dass Aufgaben in Höhe von 0,75 nach Pebbsy auf die restlichen neun Rechtspfleger verteilt werden.
    Am hiesigen Gericht beträgt der Wert 0,72. Das Gericht hat einen Geschäftsleiter, einen stellvertr. Geschäftsleiter (beide bearbeiten nur Verwaltung), zwei Gruppenleiter und weitere drei mit Verwaltungsaufgaben betraute Rechtspfleger, welche ein herabgesetztes Pensum haben. Schaue ich mir jetzt die Zahl an, glaube ich schon die Aussage der mit Verwaltungsaufgaben vertrauten Rechtspfleger, dass das Land Berlin seine Gerichte nur zu 75% mit Personal ausstattet.

  • Mal eine doofe Frage:

    Woraus resultiert der Unterschied zwischen

    Bei einfachgelagerten Fällen und mündlichen Vortrag wird der Berechtigungsschein für Beratungshilfe sofort ausgestellt. [...] Und dann dauert es in der Regel etwa eine Woche bis zur Erteilung eines Berechtigungsscheines oder zum Zurückweisungsbeschluss.

    und

    Anders verhält es sich bei nachträglichen Anträgen für BerHilfe. Komplizierte Fälle können schon mal bis zu drei Monate oder länger liegen. Dem Antragsteller ist bereits geholfen und die Angelegenheit ist beendet. Der Leidtragende ist der RA, der auf die Bearbeitung der Vergütung wartet.



    Das verstehe ich irgendwie nicht (muß ich ja auch nicht, gepriesen sei § 12 Abs. 1 BerHG). Ich will jetzt ausnahmsweise auch nicht herumstänkern :D , sondern es leuchtet mir irgendwo nicht ein, wieso es z.B. nur max. eine Woche dauert, wenn Herr A den Schein für die Beratung wegen was-auch-immer vor dem Aufsuchen des Rechtsanwalts beantragt, aber viel länger, wenn z.B. Herr B wegen eines identischen Problems beim Rechtsanwalt war und dieser dann den nachträglichen Antrag stellt.

  • Das verstehe ich irgendwie nicht (muß ich ja auch nicht, gepriesen sei § 12 Abs. 1 BerHG). Ich will jetzt ausnahmsweise auch nicht herumstänkern :D , sondern es leuchtet mir irgendwo nicht ein, wieso es z.B. nur max. eine Woche dauert, wenn Herr A den Schein für die Beratung wegen was-auch-immer vor dem Aufsuchen des Rechtsanwalts beantragt, aber viel länger, wenn z.B. Herr B wegen eines identischen Problems beim Rechtsanwalt war und dieser dann den nachträglichen Antrag stellt.


    Weil man Prioritäten setzen muss, wenn mehr Akten als Arbeitszeit da sind. Das ist zumindest bei mir der Grund für die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten.
    P.S.: Hinsichtlich des markierten Teils: Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung? :D

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Zitat Bunami
    Schaue ich mir jetzt die Zahl an, glaube ich schon die Aussage der mit Verwaltungsaufgaben vertrauten Rechtspfleger, dass das Land Berlin seine Gerichte nur zu 75% mit Personal ausstattet.

    Du übersiehst da was, in Berlin besteht schon grundsätzlich eine Minderausstattung von 75 %. Also für die anderen 75% ist laut Sen Jus wie 100 % Ausstattung. Nach Deiner Rechnung ist die Ausstattung dann noch viel schlechter.
    gruß


    wulfgerd



  • Deshalb. Dem Antragsteller entsteht auch bei der sich lang hinziehenden Bearbeitungsdauer dennoch kein Nachteil, denn der Rechtsanwalt rechnet sich nur noch ab.

  • Weil man Prioritäten setzen muss, wenn mehr Akten als Arbeitszeit da sind. Das ist zumindest bei mir der Grund für die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten.



    Das kann natürlich kein Grund auf Dauer sein. Wenn permanent die Akten/ Verfahren die Arbeitszeit überwiegen, wird die Bearbeitungszeit sich irgendwann von 3 auf 6 Monate verlängern .... Und das kann es nicht sein. Ich war noch nie ein Freund von "liegen lassen" - das kann man mal bei vorübergehenden Engpässen wie Urlaubs- oder Krankheitsvertretung oder längeren Fortbildungsveranstaltungen. Ein Dauerzustand ist es jedenfalls nicht, mehr Eingänge als Erledigungen zu haben. Dann wird man entweder auf seine Überlastung aufmerksam machen müssen - und bekommt man dennoch keine Arbeit abgenommen, muss man an seiner Arbeit eben was verändern, dass man mehr schafft. Und das ist ja bei Beratungshilfe im Gegensatz zu anderen Fachgebieten noch ganz gut zu bewältigen. Hier liegt vieles im Ermessensspielraum, insbesondere was man sich an Unterlagen vorlegen lässt oder wie kleinlich man sich bei der Beurteilung von Mutwilligkeit anstellt. Man sollte das auch nicht nur auf die Berhi beschränken, bei PKH ließe sich auch enorm einsparen, wenn die Richter mal etwas mehr die Erfolgsaussichten einfließen lassen würden. Bei denen wäre schon viel erbraucht, wenn sie erst mal regelmäßig jeden Tag 8 Stunden im Gericht arbeiten müssten.

    Wenn der Staat meint, durch immer wieder abgebautes Personal was einsparen zu können, muss er eben mit den Folgen leben. Und diese heißen nicht immer "Einsparung unter dem Strich". Am besten sieht man das doch bei den Finanzbeamten. Ein Steuerfahnder bringt in der Regel viel mehr als was er selbst kostet. Und trotzdem stellt man keine weiter ein. Bei der Polizei wiederum geht es zu Lasten der Sicherheit und der Zahl der aufgeklärten Fälle, letzteres sogar mit der Folge, dass man dann wieder weniger Strafverfahren hat und weniger JVA-Plätze braucht .... alles in allem ein katastrophale Entwicklung.


    Wollte nur sagen: Das ganze Zimmer voller unerledigter Akten zu haben, ist ganz bestimmt nicht mein Ding, auch mal abgesehen davon, dass man so viel uneffektiver arbeitet, weil man (incl. Geschäftsstelle) so viel mehr Aufwand betreibt.

    Leider sind bei uns ca. 80% der Beratungshilfesachen nachträglich aus der RA-Kanzlei eingegangene Anträge. Ich war schon immer ein Befürworter, dass sich die Leute vorher persönlich um einen Berechtigungsschein zu kümmern hätten und dass man diese nachträgliche Antragstellung abschafft. Mit den persönlichen Anträgen ist man viel schneller fertig: Man sagt, was noch für Unterlagen fehlen oder was man noch für andere Bemühungen erwartet, fertig, und hat nicht diesen ewigen Schriftverkehr. Und es steht auch im Falle der persönlichen Beantragung jedem frei, eine rechtsmittelfähige Entscheidung zu verlangen.
    Meine Lieblingskanzlei, die sich wohl ganz überwiegend nur von PKH und BerHI über Wasser hält, sagt jedenfalls ihren Mandanten, sie sollen auf jeden Fall erst in die Kanzlei kommen und nicht vorher zum Gericht gehen. In der Kanzlei macht man dann die Anträge komplett fertig, kopiert massenhaft persönliche Unterlagen kostenlos und reicht es dann ein. Einzige Motivation: Bei vorherigem Aufsuchen des Gerichts könnten vielleicht paar Leute mehr abgewiesen werden und paar Beratungshilfesachen "durch die Lappen" gehen, zudem ist man sich ja dann nicht sicher, ob die Leute wirklich dann nicht etwa in eine andere Kanzlei mit dem Schein gehen. So ein Zustand stimmt einen ganz traurig.

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